Читать книгу Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Franz Dirnberger - Страница 36
Basisdienst
ОглавлениеElektronische Verwaltungsinfrastrukturen, die der Freistaat Bayern zur behördenübergreifenden Nutzung bereitstellt (Art. 8 Abs. 2 BayEGovG).
Elektronische Verwaltungsinfrastrukturen, die der Freistaat Bayern zur behördenübergreifenden Nutzung bereitstellt (Art. 8 Abs. 2 BayEGovG).