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Baugrenze

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Geregelt in § 23 Abs. 3 BauNVO. Die Baugrenze ist eine Festsetzung über die überbaubaren Grundstücksflächen. Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Lediglich ein geringfügiges Vortreten von Gebäudeteilen kann zugelassen werden.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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