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Baugrenze
ОглавлениеGeregelt in § 23 Abs. 3 BauNVO. Die Baugrenze ist eine Festsetzung über die überbaubaren Grundstücksflächen. Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Lediglich ein geringfügiges Vortreten von Gebäudeteilen kann zugelassen werden.