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Ausschuss der Regionen (AdR)
ОглавлениеDer AdR ist ein 1994 eingerichtetes Beratungsorgan der EU, das aus 353 regional und lokal gewählten Vertretern besteht, die auf Vorschlag der Mitgliedstaaten ernannt werden. Durch die Abgabe von Stellungnahmen bringt der AdR den Standpunkt der Regionen und Kommunen in den EU-Rechtsetzungsprozess ein. Die Kommission und der Rat müssen den AdR in Bereichen anhören, die lokale und regionale Interessen unmittelbar betreffen. Der Ausschuss kann auch auf eigene Initiative Stellung nehmen. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden ihm mehr Rechte zugestanden, wie z. B. bei Verletzung des Subsidiaritätsprinzips ein Klagerecht vor dem EuGH. Deutschland hat 24 Sitze im AdR, davon jedoch nur drei kommunale.