Читать книгу Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Franz Dirnberger - Страница 25

Aufstellungsbeschluss

Оглавление

Geregelt in § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist gleichsam der Startschuss für jede Bauleitplanung. Er ist öffentlich bekannt zu machen. Er ist insbesondere Voraussetzung für eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB oder für den Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 BauGB.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

Подняться наверх