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Ausschuss
ОглавлениеJeder Gemeinderat hat die Möglichkeit, beschließende und nicht beschließende Ausschüsse zu bilden (Art. 32 BayGO). Dabei handelt es sich um ein verkleinertes Gremium, das dem Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen zu entsprechen hat. Vergleichbare Regelungen gibt es auch für die Ebene der Landkreise und Bezirke.