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Allgemeines Wohngebiet

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Geregelt in § 4 BauGB. Das allgemeine Wohngebiet ist ein Baugebietstyp der BauNVO, der als Art der baulichen Nutzung in einem Bebauungsplan festgesetzt werden kann. Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen, aber auch bestimmte andere, das Wohnen nicht störende Nutzungen werden durch die Vorschrift zugelassen.

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