Читать книгу Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Franz Dirnberger - Страница 331

Umweltbericht

Оглавление

Geregelt in § 2 Abs. 4 BauGB. Der Umweltbericht ist Teil der Umweltprüfung, die grundsätzlich bei allen Bauleitplänen durchgeführt werden muss. Im Umweltbericht werden die in der Umweltprüfung ermittelten Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Durch die Verpflichtung, eine Umweltprüfung durchzuführen und insbesondere einen Umweltbericht zu erarbeiten, wird die materielle Bedeutung der Umweltbelange aber nicht verändert. Kein Umweltbericht ist im vereinfachten Verfahren des §13 BauGB und im beschleunigten Verfahren des § 13a und § 13b BauGB erforderlich.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

Подняться наверх