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Vertrag von Lissabon
Оглавление2007 unterzeichneten die europäischen Staats- und Regierungschefs den Vertrag von Lissabon über die institutionelle Reform der EU, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist. Er schreibt erstmals die ausdrückliche Anerkennung des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes fest. Die Subsidiaritätskontrolle wird auf die kommunale Ebene ausgedehnt und hat damit einen höheren Begründungsaufwand der Kommission für Rechtsakte bei lokaler Betroffenheit zur Folge. Der AdR erhält ein Klagerecht bei Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Ein Zusatzprotokoll über Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) räumt den Kommunen einen weiten Ermessenspielraum bei der Erbringung der Dienste der Daseinsvorsorge ein. Jedoch erhält die EU auch in Art. 14 des Vertrags eine erstmalige Gesetzgebungskompetenz für diese Dienstleistungen.