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Urbanes Gebiet

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Geregelt in § 6a BauNVO. Das urbane Gebiet (MU) ist ein Baugebietstyp der BauNVO, der als Art der baulichen Nutzung in einem Bebauungsplan festgesetzt werden kann. Urbane Gebiete dienen – ähnlich wie Mischgebiete – dem Wohnen, aber auch der Unterbringung von Gewebebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Anders als beim Mischgebiet muss aber die Nutzungsmischung nicht gleichgewichtig sein.

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