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Vertragsverletzungsverfahren

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Die Europäische Kommission kann nach den EU-Verträgen ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn ein EU-Mitgliedstaat einen mutmaßlichen Verstoß gegen das EU-Recht nicht behebt oder EU-Recht nicht umsetzt. Die EU-Kommission stellt mögliche Verstöße gegen das EU-Recht aufgrund eigener Untersuchungen oder aufgrund Beschwerden von Unternehmen, Interessenträgern oder Bürgern fest. Das Verfahren läuft in mehreren Schritten ab, es endet mit einem förmlichen Beschluss. Die Kommission kann den Gerichtshof anrufen, der in bestimmten Fällen die Zahlung von Strafgeldern anordnet.

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