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§ 12 Der Verwaltungsakt: Wesensmerkmale und Vorkommen

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Inhaltsverzeichnis

I. Die Bedeutung des Verwaltungsakts

II. Die Funktionen des Verwaltungsakts

III. Die Begriffsmerkmale des Verwaltungsakts

IV. Die Arten von Verwaltungsakten

V. Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt

VI. Die Bekanntgabe des Verwaltungsakts

VII. Die Wirksamkeit des Verwaltungsakts

271

Fall 7:

B betreibt einen Bäckerladen in Berlin-Kreuzberg. Die große Nachfrage zwingt ihn dazu, sonntags bis 18 Uhr Brot zu verkaufen. Ein Konkurrent weist das zuständige Gewerbeaufsichtsamt auf die Arbeitszeiten des B hin. Nach Überprüfung des Sachverhalts und schriftlicher Anhörung des B untersagt es mit Bescheid, außerhalb der durch das Berliner Ladenöffnungsgesetz erlaubten Zeiten seine Waren zu verkaufen. Zur Begründung verweist die Behörde auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes. Welche Rechtsnatur hat diese Maßnahme? Rn 340

272

Fall 8:

Mit dem Begriff „Slot“ wird das Recht beschrieben, mit einem Flugzeug auf einem bestimmten Flughafen starten und landen zu dürfen. Nach deutschem Recht ist für die Vergabe der Slots zuständig der „Flugplankoordinator“ mit Sitz in Frankfurt. Er ist eine private Einrichtung und hat die Erfüllung dieser Aufgabe vom Bundesminister für Verkehr übertragen bekommen. Die neue Fluggesellschaft „Jefferson Airplane“ möchte jeden Morgen um 7 Uhr von Berlin-Tegel aus nach Fleetwood Mac fliegen. Tegel ist um diese Zeit bereits vollständig ausgelastet. Der Flugplankoordinator verweigert den Slot. Welche Rechtsnatur hat diese Verweigerung? Rn 341

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