Читать книгу Kinder sicher im Internet - Geyrhofer Alexander - Страница 11
Nutzung einschränken? Wenn ja, wie weit?
ОглавлениеDie neun Landesschulräte in Österreich, aber auch die 16 Bundesländer in Deutschland, sind sich da weitgehend einig: kein generelles Handyverbot, jedoch mit regional sehr unterschiedlichen Auslegungen im Detail.
Dass die Geräte im Unterricht ausgeschaltet sein müssen, ist gängige Praxis. Wo sie verwahrt werden müssen (zum Beispiel im Spind), ist Ermessenssache der Schulen. Auch gibt es die unterschiedlichsten handyfreien Zonen. Sie erfüllen unterschiedliche Zwecke. Zum einen als Schutzmaßnahme für die Jugendlichen, um allfälliges Suchtverhalten einzudämmen. Oder auch, um die gute, alte, persönliche Kommunikation zu fördern. Ob, wo und in welchem Ausmaß solche Regeln eingeführt werden, bleibt den Schulen selbst überlassen.
Allgemein gilt: Ein generelles Handyverbot ist rein rechtlich nicht machbar, eingeschränkte Nutzung jedoch sehr wohl. Wie pädagogisch sinnvoller, angemessener und im Schulbetrieb verträglicher Umgang mit Handy und Co. zu handhaben sind, liegt letzten Endes in den Händen von Direktion und Lehrpersonal. Wichtig ist dabei immer, das Bewusstsein der Jugend zu schärfen. Vor allem auch, wenn es um so heikle Bereiche wie Datenschutz, Mobbing und Gesundheit geht.
Gar nicht sinnvoll – auch darin herrscht weitestgehend Einigkeit – wäre ein generelles Handyverbot etwa bei schuleigenen oder schulbezogenen Veranstaltungen (von der Wintersportwoche bis zur Teilnahme an Wettbewerben). Beim Einsammeln der Geräte (zum Beispiel nachts) sieht es anders aus. Wichtig dabei immer auch: Notfalls, bei Beschädigung durch Lehrkräfte zum Beispiel, kann es Schadenersatzansprüche geben, die über die Finanzprokuratur abzuwickeln sind. Auch der Umgang mit derartigen Situationen sollte schulintern und im Vorfeld von Veranstaltungen geregelt sein.