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WENN DAS HANDY ZUR SPIELKONSOLE WIRD

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Gewaltverherrlichende Spiele gibt es auch fürs Handy zuhauf und gratis. Das kann für alle Beteiligten empfindliche Folgen haben. Wie Jung und Alt gemeinsam zu einem sinnvollen Umgang mit dem Handy finden – eine Schule zeigt es vor.

Man möchte meinen, alle wüssten das längst – doch die Praxis zeigt mir immer wieder: Das Gegenteil ist der Fall. Immer noch ist vielen Eltern nicht bewusst, wie bedenklich manche Spiele sind, die es als freie Downloads für Mobiltelefone gibt. Eines davon ist dieses:

Whack your teacher 18+. Schlag deinen Lehrer also. Geben Sie den Titel einfach auf Google ein. Und schon sind Sie dabei. Box10.com heißt der Hersteller, der das etwas andere Spiel anbietet. Kostenlos, versteht sich. Einziges Ziel: die Lehrer ermorden. Eine durch und durch gewalttätige Sache also, die im Mantel eines Zeichentrickspiels daherkommt.


Gewaltspiele – Was sagt das Gesetz?

Ob als Elternteil, Erzieher oder Lehrer – hier gelten natürlich die Jugendschutzgesetze der jeweiligen Bundesländer, worin es übereinstimmend heißt:

Die Aufsichtspersonen haben dafür zu sorgen, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Jugendlichen die Jugendschutzbestimmungen einhalten. Die Erziehungsberechtigten haben bei der Übertragung der Aufsicht sorgfältig und verantwortungsbewusst vorzugehen.

Erwachsene dürfen Jugendlichen die Übertretung der Jugendschutzbestimmungen nicht ermöglichen oder erleichtern. Sie haben sich so zu verhalten, dass Jugendliche in ihrer körperlichen, geistigen, sittlichen, seelischen und sozialen Entwicklung nicht geschädigt werden. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass den in ihrem Einflussbereich befindlichen Jugendlichen keine jugendgefährdenden Informationen, Unterhaltungen, Darbietungen oder Darstellungen, insbesondere über elektronische Medien zugänglich werden.

Doch worum handelt es sich im Konkreten bei Medien oder Datenträgern, Gegenständen oder Dienstleistungen, die unserer Jugend gefährlich werden können? Dazu weiter im Gesetzestext:

1. Inhalte von Medien im Sinn des § 1 Abs. 1 Z1 des Mediengesetzes und Datenträgern sowie Gegenstände und Dienstleistungen, die Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden könne, dürfen diesen nicht angeboten, vorgeführt, an dies weitergegeben oder sonst zugänglich gemacht werden. Eine Gefährdung ist insbesondere anzunehmen, wenn sie:

2. kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellungen verherrlichen oder

3. Menschen aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts diskriminieren oder

4. pornographische Darstellungen beinhalten.

Ein glasklarer Fall, was Whack your teacher 18+ angeht. Menschenverachtender und Gewalt blind verherrlichender kann ein Spiel kaum sein. Glasklar sagt der Gesetzgeber auch, was im Falle des Falles – also bei Missachtung – zu tun beziehungsweise mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist. Es handelt sich dabei um Verwaltungsübertretungen mit Folgen nicht bloß für Erwachsene, die sie zulassen, sondern auch für strafmündige Jugendliche (ab 14 Jahren also)5:

Strafbestimmungen für Erwachsene: Geldstrafen bis zu 7.000 Euro. Bei Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen bis zu sechs Wochen Gefängnis.

Strafbestimmungen für Jugendliche: Sozialstunden oder auch Geldstrafen bis zu 300 Euro.

Natürlich macht man sich in den Schulen genau darüber bereits seit Jahren Gedanken. Viele der Lösungsansätze, auf die ich bisher gestoßen bin, machen durchaus Sinn. Keinen Sinn würde mit Sicherheit ein generelles Handyverbot an Schulen machen – ganz abgesehen davon, dass dies gesetzlich gar nicht halten würde (wir haben davon gehört).

Was bleibt also als probates Mittel?

Die Schulordnung. Wichtig ist hierbei: Jeder Schüler, jeder Elternteil muss darüber Bescheid wissen. Und auch: Ihre Einhaltung muss vom gesamten Lehrkörper ausnahmslos eingefordert werden. Andernfalls trägt so eine Regelung keine Früchte. Ein leuchtendes Beispiel dafür, wie es funktionieren kann, durfte ich im Innviertel kennenlernen:


Aus der Praxis

Dort wurde im Werkunterricht ein Handysafe gebaut. Ein Kasten, der im Prinzip aussieht wie das mehrreihige Schlüsselbrett eines Hotelportiers. Mit durchnummerierten Stellplätzen pro Handy. Installiert wurde der Handysafe im Klassenzimmer. Gleich neben der Tür.

Dazu schriftlich festgehalten und von jedem Schüler unterschrieben eine Vereinbarung, die das Verhalten rund um das Smartphone regelt. Die besagt mitunter: Vor Unterrichtsbeginn steckt jeder sein zuvor ausgeschaltetes Gerät in den Safe. Alle im Raum, ob Lehrer, ob Schüler, können mit einem Blick überprüfen, ob Anzahl der Handys und Anzahl der Anwesenden übereinstimmen. Der Unterricht kann beginnen. Wird das Smartphone dafür benötigt, ist es auf Aufforderung rasch zur Hand. Zum Beispiel bei Teamarbeiten, um im Internet zu recherchieren.

Natürlich könnten Sie als findige Leser nun anmerken: Was ist, wenn jemand bloß einen Dummy in den Handysafe steckt? Oder ein Altgerät, das eigentlich längst in der Ö3-Wundertüte hätte landen sollen?

Solche Fälle gab es laut Schulleitung auch. Allerdings vereinzelt. Und nur zu Beginn der Aktion. Wie auch, dass ein Handy nicht ausgeschaltet war und plötzlich zu klingeln begann. Für diese Eventualitäten gab es ebenfalls eine Vereinbarung im Rahmen dieses mit »Die handyfreundliche Schule« übertitelten Vertrages:

»Bei Verstoß gegen den Schüler-Lehrer-Vertrag (Dummy oder Läuten) muss der/die Betreffende am Folgetag Kuchen für alle mitbringen.«

Anfangs, wurde mir versichert, war der Kuchenverzehr noch einigermaßen rege, doch schon bald pendelte sich das Maß auf zweimal im Jahr ein. Gerade so oft, dass die Leckerbissen für alle eine willkommene, süße Abwechslung waren.

Übrigens: Rein rechtlich ist diese Vereinbarung ebenfalls auf der sicheren Seite. Sie erfolgte von allen Seiten freiwillig und im Rahmen der Hausordnung.

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