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Ausschüsse und weitere Gremien
ОглавлениеDie Fachausschüsse sind unerlässlich, wenn es um das Abwägen jeder einzelnen beabsichtigten Regelung in einem kurzen oder umfangreichen Gesetzesvorhaben geht. Nur hier, und nicht im Plenum, lassen sich die Details im Austausch mit Sachverständigen erörtern, können die jeweiligen Berichterstatter zur Not stundenlang nachbohren, können Abordnungen auch damit beauftragt werden, sich Beispiele in anderen Ländern oder besonders betroffene Situationen vor Ort anzuschauen. Generell orientiert sich der Bundestag, wie oben geschildert, bei der Gründung von Fachausschüssen am Bauplan der Bundesregierung. Aber der Bundestag ist daneben völlig frei, bestimmten Fachthemen eine besondere Aufmerksam durch einen eigenen Ausschuss zukommen zu lassen. So etwa durch den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Sportausschuss, den Tourismusausschuss oder den Ausschuss für Kultur und Medien. Die Bedeutung des Budgetrechts ist für das Parlament so herausragend, dass sich eigene Gremien einerseits um die Ausgabeplanung im Haushaltsausschuss und andererseits um die Einnahme-Grundlagen in Form von Steuern im Finanzausschuss kümmern.
Ausschüsse mit Verfassungsrang
Eine Reihe von Ausschüssen können allerdings nicht verändert oder weggelassen werden, da sie verfassungsrechtlich vorgeschrieben sind. Da ist etwa der Verteidigungsausschuss, der die Identifikation der Bundeswehr als Parlamentsarmee unter anderem dadurch unterstreicht, dass er sich jederzeit in einen Untersuchungsausschuss verwandeln kann, um Missständen in der Truppe oder Verfehlungen im Verteidigungsministerium auf den Grund zu gehen. Zur Unterstützung seiner parlamentarischen Kontrolle und als eine Art Ombudsmann für die Soldatinnen und Soldaten wählt der Bundestag zudem den Wehrbeauftragten mit einem eigenen Arbeitsstab.
Seine Unabhängigkeit wird dadurch verstärkt, dass er mit Kanzlermehrheit gewählt werden muss und sein Amt fünf Jahre, also über das Ende einer Wahlperiode und deren Mehrheiten hinaus, wahrnimmt. Für ihn ist im Plenarsaal stets ein einzelner Sitz zwischen dem Pult des Bundestagspräsidenten und der Bundesratsbank reserviert.
Der Petitionsausschuss wird häufig als Seismograf des Parlaments erlebt.
Verfassungsrang haben daneben drei weitere Ausschüsse. Im Fall des Auswärtigen Ausschusses kommt die Bedeutung des Bundestages ganz besonders zum Ausdruck, ist die Außenpolitik doch klassischerweise eine Domäne der Regierung. Doch wie sie mit den Hoheitsrechten Deutschlands umgeht, hat die Regierung fortwährend mit dem Parlament rückzukoppeln. Und die schon zitierten Bundeswehreinsätze im Ausland werden nicht von der Regierung beschlossen. Sie werden federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten. Die Festschreibung dieses Gremiums im Grundgesetz führt denn auch zu einer Parlamentarisierung der Außenpolitik. Vielfach können Außenpolitik-Experten in Konfliktfällen auch dezent im Kontakt mit Parlamentskollegen die Arbeit von Diplomaten ergänzen und unterstützen.
Der im Grundgesetz gleichfalls verankerte Petitionsausschuss wird häufig als Seismograf des Parlamentes erlebt. Wo immer gesetzliche Regelungen in der Anwendung klemmen, wann immer etwas schiefläuft, die Bürger sich ungerecht behandelt fühlen oder gute Verbesserungsvorschläge haben – hier ist ihre Anlaufstelle.
Mit der fortschreitenden europäischen Integration ist zudem der in der Verfassung vorgeschriebene Europaausschuss immer wichtiger geworden. Die Verzahnung zwischen nationaler und europäischer Ebene schlägt sich hier auch darin nieder, dass Mitglieder des Europaparlamentes an der Ausschussarbeit mitwirken. Eine weitere Besonderheit dieses Gremiums besteht auch darin, dass er nicht nur Beschlussempfehlungen an das Plenum formulieren, sondern bei ausgesuchten Vorgängen auch stellvertretend für den gesamten Bundestag entscheiden kann.
Wichtige parlamentarische Kontrolle
Jederzeit kann ein Viertel der Bundestagsabgeordneten einen Untersuchungsausschuss durchsetzen, der sich auf der Grundlage klarer Vorgaben darum kümmert, bestimmte Aspekte des Regierungshandelns eingehend nachzuvollziehen. Mitunter rollen dann Hunderte von Aktenordnern mit der Beschreibung von Vorgängen, Handlungen und Kommunikation in den jeweiligen Sitzungssaal. Ein Untersuchungsausschuss hört die Beteiligten als Zeugen an und legt dem Plenum am Ende wiederum einen Bericht vor. Nicht immer können sich die Fraktionen auf eine gemeinsame Bewertung verständigen. Dann gibt es mehrere Berichte. In der Regel ist das ein Instrument insbesondere für die oppositionelle Kontrolle. Aber auch die Fraktionen der Regierungskoalition mischen bei der Aufklärung mit.
Mehrfach gestärkt wurde das in der Regel geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium. Es hat weitgehende Auskunftsrechte gegenüber der Bundesregierung in Sachen nachrichtendienstlicher Arbeit und kann in wichtige Vorgänge beim Bundesamt für Verfassungsschutz, beim Bundesnachrichtendienst und beim Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst Einsicht in die Akten verlangen und Mitarbeiter befragen. Für besondere Vorgänge kann das Gremium einen Sachverständigen beauftragen. Zudem hat es nun auch einen ständigen Bevollmächtigten an der Seite.Mehr Transparenz ist möglich, indem das Gremium öffentliche Bewertungen beschließen und zum Beispiel die Chefs der drei Dienste in öffentlicher Sitzung befragen kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die G10-Kommission des Bundestages, die jeden einzelnen Eingriff in das Grundrecht auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 genehmigen muss oder verhindern kann.