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Zum Geleit

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Wir leben in Zeiten eines beschleunigten gesellschaftlichen Wandels. Durch Globalisierung und Digitalisierung lösen sich alte Zusammenhänge und Zugehörigkeiten auf, neue entstehen. Zunehmende Vielfalt und Verschiedenheit prägen unsere Gesellschaft. Dieser Wandel schlägt sich auch im Parlament nieder. Im 19. Deutschen Bundestag sind sieben politische Parteien vertreten, sechs Fraktionen haben sich gebildet – mehr waren es nur 1949, als es noch keine 5-Prozent-Hürde gab. Das stellt vor Herausforderungen. Mit dem Grundgesetz und unserer parlamentarischen Geschäftsordnung verfügen wir über das Rüstzeug, auch mit ungewohnten politischen Konstellationen umzugehen.

In einem Parlament, in dem sich die verschiedenen politischen Einstellungen und Interessen in mehr Fraktionen als bislang artikulieren, ist die Mehrheitsbildung schwieriger geworden. Aber Demokratie verlangt Mehrheiten. Erst die Bildung von Mehrheiten macht das Parlament zu einer handlungsfähigen Institution. Erst durch Mehrheiten kann es die Funktionen erfüllen, die ihm das Grundgesetz aufgibt: Kanzlerwahl, Gesetzgebung, Budgetrecht, Kontrolle der Regierung. Selbst Minderheitenrechte kommen nicht ohne Mehrheiten aus, etwa bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen. Mehrheiten entstehen im Ausgleich von Interessen. Dazu braucht es Kompromissfähigkeit, die Gesprächsbereitschaft untereinander – unter den Bedingungen einer komplexer werdenden Welt mehr denn je.

Bei allem Wandel bleibt das Wesentliche gleich: Der Bundestag ist das einzige direkt vom Volk gewählte Verfassungsorgan. Er ist das Herz der Demokratie. Nicht der alleinige, aber der entscheidende Ort der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung.

Die 709 aus der Mitte des Volkes gewählten Abgeordneten haben alle die gleichen Rechte und Pflichten. Sie haben mit dem Mandat eine besondere Verantwortung gegenüber den Wählerinnen und Wählern übernommen.

Sie nehmen die Interessen ihrer Wahlkreise wahr und sind als Vertreter ihrer Parteien gewählt worden. Zugleich sind sie, wie das Grundgesetz in Artikel 38 sagt, „Vertreter des ganzen Volkes“.

Aber niemand vertritt das Volk allein. Ein „Volkswille“ bildet sich überhaupt erst im Parlament. In den Auseinandersetzungen, die die gewählten Vertreter des Volkes stellvertretend für die Gesellschaft führen, und in den Entscheidungen, die durch parlamentarische Mehrheiten getroffen werden. Das geht nur über Streit. Streit ist das Wesensmerkmal der Demokratie und das Parlament ist das zentrale Forum dieses lebendigen, demokratischen Streits – eines Streits nach Regeln und im Respekt vor der Meinung des anderen.

Kürschners Volkshandbuch gibt in bewährter Weise einen schnellen, verlässlichen Überblick über das Parlament und seine Mitglieder. Kurzbiografien der Abgeordneten, aussagekräftige Statistiken, prägnante Erläuterungen zu Aufgaben und Arbeitsweise des Deutschen Bundestages: Sie sind ein idealer Einstieg, um sich ein Bild vom parlamentarischen Betrieb zu machen. Eine gute Ergänzung bieten die Internetseite des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de) und die Wochenzeitung „Das Parlament“. Und jedem, der mehr über die Funktionsweise des Parlaments wissen will, sei ein Blick in den Band „So arbeitet der Deutsche Bundestag“ empfohlen.

Der „Kürschner“ zum 19. Deutschen Bundestag wird allen Interessierten von Nutzen sein. Den Leserinnen und Lesern wünsche ich eine informative Lektüre.

Dr. Wolfgang Schäuble

Präsident des Deutschen Bundestages

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