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1.2 Grundformen der Gesetzgebung

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Die Geschichte des Brandschutzes ist vor allem eine Geschichte des Brandschutzrechtes. Eine Darstellung der Brandschutzgeschichte muss sich also damit befassen, welche Normen und Regeln in der Gesellschaft für die Brandsicherheit sorgten, wer sie in Kraft setzte und wer deren Einhaltung kontrollierte.

Drei Grundformen der Gesetzgebung sind daher für die Bewertung der Rechtskraft und Verbindlichkeit der Brandschutzvorschriften von Bedeutung:

1 Das Weistum ist die älteste Gesetzesform (Privatrechtsbuch, siehe Bild 2). Sie umschreibt die „natürliche Ordnung des Lebens“. Sie stand über dem Einzelnen, dem Volk und auch über dem König.

2 Die Satzung ist eine Absprache, eine „willkürliche“ Einigung zwischen Rechtsgenossen (Beispiele siehe Bild 3). Es handelt sich um ein Rechtsgeschäft, in dem die einzuhaltenden Regeln und gleichzeitig die Rechtsfolgen für die Rechtsgenossen in einer Schwurgemeinschaft benannt sind. Gebunden ist der, der durch Eid zugestimmt hat.

3 Das Gebot ist ein von der Obrigkeit gegebener Befehl. Er erfordert einseitig Gehorsam. Ein Gebot hat umfassende Verbindlichkeit für jeden (Bild 4).

Natürlich trieben auch Bauwirtschaft und Bautechnik den Brandschutz voran und durch die Möglichkeiten der Löschtechnik wurde er gelegentlich sogar beflügelt. Aber Taktgeber der Entwicklung waren immer die kollektive Schadenserfahrung und die darauffolgenden gesetzlichen Präventionen.

Bauphysik-Kalender 2021

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