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3.2 Städtische Feuerordnungen als Motor der Brandschutzentwicklung
ОглавлениеDie Städte waren in der Frühen Neuzeit Motor der Brandschutzentwicklung. Die städtischen Feuerordnungen entwickeln sich ab dem 16. Jahrhundert in Bezug auf inhaltliche Vorsorgemaßnahmen tendenziell einheitlich, was auch den frühneuzeitlichen Möglichkeiten der Löschtechnik entspricht. Erkennbar sind folgende Gemeinsamkeiten:
– Feuerordnungen werden im Enumerationsprinzip sporadisch ernewert, meist nach Stadtbränden.
– Sie wachsen mit jeder Novellierung. Sie werden detaillierter und umfänglicher.
– Die Feuerordnungen beinhalten konkrete weltliche Schutzmaßnahmen, vergessen jedoch niemals das Gottesgebot.
– Es kommt zunehmend zu einer Vermischung und Dopplung von baulichen und abwehrenden Maßnahmen in Feuerordnungen und Bauordnungen.
– Die Feuergefährlichkeit des Handwerks wurde erkannt und zunehmend reglementiert.
– Ab dem 18. Jh. werden Feuerordnungen nach dem Brandverlauf strukturiert. Sie haben meist drei (Wächter- und Alarmierungsdienst, Vorsorgemaßnahmen, Löschdienst) aber auch bis zu fünf Titel mit jeweils zugeordneten Paragrafen.
Große Bedeutung und ein umfangreiches Reglement werden den Feuerstätten, ihrer Aufsicht und ihrer Visitation gewidmet, was logisch ist, bedenkt man die von den Feuerstätten ausgehenden Gefahren. Typische frühneuzeitliche Brandschutzregeln sind:
– Sicherheit und bauliche Ausführung der Feuerstätten,
– Wachstand und Alarmierung (Gerüft) und Zueilen zur Brandstelle,
– Verbot Holz- und Strohdächer, hölzerne Altane, hölzerne Dachrinnen, Dachverkleidungen und Dachüberhänge in den Gaten/Bauwich/Ehgraben,
– Verbannung der Scheunen vor die Stadtthore,
Bild 11. Einreißen der Häuser aus der Revidirte Feuerordnung der Stadt Elbing von 1633 (aus [1])
– Verbot über die Lagerung von Stroh und Heu für Thiere sowie Verbot der Holzlagerung, leerer Bier-, Wein-, Brandtweinfässer sowie Verbot der Aufbewahrung von Asche im Haus,
– Verhaltensregeln für Gasthäuser, Brauhäuser, holzverarbeitende Handwerker, Schuster, Lohgerber, Seiler, Fackelmacher, Seiffensieder, Fleischer, Schweffelzieher usw.,
– Regeln für die Benutzung der Waschkessel, Umgang mit Feuer, Branntweinbrenner, Pech-Fackeln usw.,
– Bereithalten von Wasser in Gefäßen vor dem Haus oder auf dem Dachboden,
– Duldung des Hausabrisses (Bild 11).