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Vernichtung im Namen der ›Volksreinheit‹ – Der deutsche Sonderweg

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Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts spitze sich die Diskussion um die sogenannte ›soziale Frage‹ zu. Die Vorstellung eines biologisch determinierten Menschen in Kombination mit einem moralisch aufgeladenen Arbeitsethos und dem Konkurrenz- und Verwertungsgedanken des Kapitalismus führten dazu, dass über alle politischen Spektren und Länder hinweg die Frage diskutiert wurde, ob ›nicht wirtschaftlich Verwertbare‹ eher zwangssterilisiert oder vernichtet gehörten (vgl. Klee 2009: S. 25 ff.). Dabei ist es erwähnenswert, dass, trotz des weltweit stattfindenden Diskurses, die Deutschen als einzige sich dazu entschieden, im Namen der Wirtschaftlichkeit und Reinheit des ›Volkskörpers‹ die systematische Vernichtung all jener durchzuführen, die ihrem Traum eines ›arischen‹ und effizienten Volkes entgegen standen: Im Sommer 1939 verfasste Adolf Hitler ein formloses Ermächtigungsschreiben und die Deutschen setzten, geleitet von der herrschenden Ideologie, die Euthanasie in ihrer Vernichtungsmaschinerie um (vgl. Dießelhorst 1989: S. 120 f.). Zwar endete mit dem Sieg der Alliierten auch der sozialdarwinistische Vernichtungsfeldzug der Deutschen, jedoch kamen die für die ›Euthanasie‹ verantwortlichen Ärzt_Innen, Psycholog_Innen und Richter_Innen größtenteils straflos davon und konnten – teils nach kurzen ›Arbeitspausen‹ – wieder ihrer Arbeit nachgehen (vgl. Drecktrah 2008: S. 282; Hechler 2015: 143 ff.). Dies zeigte sich unter anderem auch in der Kontinuität der naturalisierenden Ideologie, welche es erlaubte, die ›Behandlung‹ von ›psychischen Krankheiten‹ weiterhin in dem Aufgabenbereich der Medizin und Psychiatrie zu verorten (vgl. Szasz 1972: S. 57).

Gegendiagnose II

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