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2.3.„Aktivierende Arbeit hat grundsätzlich Vorrang vor betreuender Tätigkeit: ‚Arbeite nie härter als Dein Klient‘“

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Der Philosoph Jean-Paul Sartre meinte einmal: „Man liest eben schnell und ungenau und urteilt, bevor man etwas verstanden hat“ (Sartre, S. 11). Die Gefahr des zu schnellen Lesens, des Überlesens, besteht auch beim zweiten Prinzip. Denn es dauert (womöglich) einen Moment, bis verstanden werden kann, dass die Faustregel dazu gedacht ist, das „Grundsätzliche“ des ersten Satzteils zu verstehen. Kurzum: „Aktivierende Arbeit“ bedeutet grundsätzlich, nicht härter als der/die Klient/in zu arbeiten.

Wenn wir unter 2.2 geschrieben haben, dass der erste Schritt die Klärung der und die Verständigung über die aktuellen Aktivitätspotentiale sei, dann bedeutet die Umsetzung des Grundsatzes, dass Aktivierung dadurch entsteht, dass auf der Grundlage gegenseitig geklärter Arbeits- und Leistungsfähigkeit Grenzen des Handelns für beide Seiten entstehen, die Orientierung bieten. Wenn auch in einem anderen Kontext, hat Paul Tillich geschrieben: „Die Grenze ist der eigentlich fruchtbare Ort der Erkenntnis“ (Tillich, S. 13). Und genau darum geht es im sozialraumorientierten Handlungskontext. Wenn es dem Klienten/der Klientin gelingt, die eigenen (sozialräumlichen) Grenzen zu erkennen und so mitteilen zu können, dass die Fachkraft diese zur Grundlage des professionellen Handelns machen kann, dann aktiviert die „Erkenntnis“ der eigenen Grenze dazu, eigene Handlungsoptionen wahrzunehmen. Im axiomatischen Imperativ resultiert daraus die Aufgabe der Fachkraft, bei Bedarf an die bereits erkannten Handlungsoptionen zu erinnern und darauf zu verzichten, in diese einzugreifen. Und wenn es in der Folge darum geht, die eigenen (sozialräumlichen) Grenzen zu überwinden, dann darf die Fachkraft sicherlich eine „Räuberleiter“ bereitstellen; über die Mauer klettern muss der/die Klient/in selbst.

Sozialraumorientierung 4.0

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