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Wolfgang Hinte 1.Original oder Karaoke – was kennzeichnet das Fachkonzept Sozialraumorientierung?

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Gemeinwesenarbeit, stadtteilorientierte Soziale Arbeit, vom Fall zum Feld: Was einst an mit diesen Schlagworten umschriebenen Suchbewegungen initiiert wurde, ist mittlerweile zu einem konzeptionell fundierten und in der Praxis weit verbreiteten Strang Sozialer Arbeit geworden, dessen Bedeutung weit über die anfänglichen Ursprünge (Arbeit im Quartier, Dezentralisierung Sozialer Dienste, Lebensweltbezug in der Kinder- und Jugendhilfe) hinausreicht und zu einem sämtliche Felder Sozialer Arbeit durchziehenden Fachkonzept geworden ist. Dieses prägt – mehr oder weniger – nicht nur die praktische Arbeit der Berufsgruppe, sondern dient auch als Grundlage für zahlreiche Prozesse der Neuorganisation (insbesondere seit den 1980er Jahren in der Kinder- und Jugendhilfe und seit den 1990er Jahren auch in der Behindertenhilfe). Dass die Motive der in diesen Feldern agierenden Akteure/innen vielfältig und gelegentlich widersprüchlich sind, liegt auf der Hand: Sozialraumorientierung ist längst eine wehrlose Konzeptvokabel geworden, die – nicht immer im Sinne ihrer Begründer/innen – für zahlreiche Merkwürdigkeiten herhalten muss, die nicht mehr allzu viel mit den ursprünglich entwickelten und immer wieder formulierten und beschriebenen (s. dazu Hinte/Treeß 2014; Noack 2015) Prinzipien zu tun haben, sondern oft auch einer bunten Mischung aus gedanklicher Bequemlichkeit, akademischen Eitelkeiten oder lokalen Handlungszwängen entspringen. In dieser Gemengelage ist es durchaus herausfordernd, konzeptionell Kurs zu halten und dem Publikationsallerlei ein konsistentes Gebilde aus fachlicher Konzeption und Hinweisen für hilfreiche Bedingungen im Aufbau einer Organisation und flexiblen Finanzierungsstrukturen zur Seite zu stellen (um nicht zu sagen: entgegenzusetzen), das theoretisch wie praktisch Orientierung bietet, aber selbstverständlich auch zu Kritik und Weiterentwicklung anregt.

Zum Fachkonzept Sozialraumorientierung lässt sich unter historischen, systematischen, methodischen und strukturellen Aspekten kaum noch etwas substantiell Neues sagen – die Prinzipien wurden vielfach rauf und runter erklärt, in ihren Verästelungen beschrieben, in ihren Auswirkungen beforscht und mit Beispielen aus zahlreichen Arbeitsfeldern illustriert. Seit den 2000er Jahren geht es im Grunde darum, dieses Konzept in der Praxis so zu erden, dass es in seinen Umsetzungsmöglichkeiten ausgelotet wird und durch entsprechende Veränderungen in Struktur und Finanzierung Unterstützung findet. Dazu liegt mittlerweile eine Vielzahl von Erfahrungen vor, die indes noch nicht systematisch und in einer Art und Weise dokumentiert wurden, die konkret genug ist, um weiteren interessierten Akteur/innen in den Gebietskörperschaften präzise Informationen darüber zu geben, welche Chancen und Risiken in solchen Prozessen liegen bzw. welche To-dos und Not-To-dos zu beachten sind.

Kern des Fachkonzepts sind die hinlänglich bekannten fünf Prinzipien, die auf den ersten Blick in ihrer Schlichtheit ungemein selbstverständlich wirken, deren Qualität und „Sprengkraft“ sich indes erst bei genauerem Hinsehen erschließen.1

–So scheint auf den ersten Blick der Hinweis auf den „Ansatz am Willen“ trivial. Doch wenn klar ist, dass es einen Unterschied zwischen Wunsch und Wille gibt, dass ein Wille eine andere Kategorie ist als ein Bedürfnis oder der Bedarf, dass die aus einem Willen abgeleiteten Ziele sich wie „rote Fäden“ durch ein Arbeitsbündnis ziehen – dann wird z. B. klar, dass ein versäultes Hilfesystem, durch das der Wille eines Menschen immer wieder schon durch das System verformt und zurechtgeruckelt wird, einem solchen Ansatz zuwiderläuft. In klassischen Systemen werden Wille und Ziele der leistungsberechtigten Menschen den jeweils vorhandenen, historisch entwickelten und auf der Grundlage von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen finanzierten Hilfen angepasst – in einem konsequent dem Fachkonzept folgenden System müsste sich ein Hilfesystem jeweils passgenau den speziellen individuellen Willen und Zielen der Menschen anschmiegen und sich – nur leicht übertrieben gesagt – bei jedem „Fall“ neu justieren.

–Wenn die eigene Aktivität des betroffenen Menschen Kern eines professionellen Arbeitsbündnisses ist, dann hat das Konsequenzen für die Aufstellung solcher Institutionen, in denen Betreuung und Kundenzufriedenheit entscheidende Parameter für „Erfolg“ sind. Denn dort werden oft die Rechte und die Eigenaktivität des Menschen gleichsam erschlagen (Pestalozzi soll gesagt haben: „Wohltätigkeit ist das Ersäufen des Rechts im Mistloch der Gnade.“) von der Wohltätigkeitsbereitschaft des Systems und insbesondere der Professionellen. Wer Kund/innen bedient, fördert eine passive Grundhaltung und bietet sich geradezu an als jemand, an den man Verantwortung abgibt und der in perfekter Weise alles herrichtet. Dagegen fördert die Konzentration auf die eigene Aktivität des Menschen alltägliche Normalität, und dazu gehören Unfertigkeit sowie Dinge, die schiefgehen, dazu zählen Selbstorganisation bis hin zu Systemveränderung durch Widerstand.

–Wenn persönliche Ressourcen zentral sind für gelungene Unterstützungsprozesse, dann hat das Konsequenzen für leistungsbegründende Vermerke: Defizitdiagnosen und gut gemeintes „Kaputtschreiben“ von Menschen zum Zwecke der Leistungsbegründung müssen mehr und mehr abgelöst (zumindest aber ergänzt) werden durch die Beschreibung von Eigenschaften, die in wichtigen Lebenskontexten Ressourcen, Kompetenzen und Fähigkeiten sind. Zahlreiche Gutachten, die bei genauem Hinsehen eher „Schlechtachten“ sind, müssten sich verstärkt auf die erfolgreichen Bewältigungsstrategien von Menschen auch in prekären Lebenslagen richten, die bislang dazu beigetragen haben, dass Menschen (wenn auch mehr schlecht als recht) durchs Leben gekommen sind.

–Wenn zielgruppenübergreifende Arbeit ein fachlicher Standard ist, dann dürfen sich die Akteure/innen in den unterschiedlichen Gesetzeskreisen nicht ausschließlich auf die korrekte Feststellung und Erbringung der in einem bestimmten Gesetzbuch verbrieften Leistungen konzentrieren. Dazu reicht es nicht, dass man grundsätzlich „vorrangige Leistungen“ aus jeweils anderen Gesetzbüchern prüft. Vielmehr geht es darum, dass zum einen Leistungen aus jeweils anderen Leistungsgesetzen klug miteinander kombiniert werden, zum anderen aber, dass der eine Leistung beantragende Mensch nicht vorrangig oder gar ausschließlich gesehen wird als „anspruchsberechtigt nach …“, sondern in seinen gesamten Lebenszusammenhängen betrachtet und auf dieser Grundlage eine (leistungsgesetzlich begründete) Unterstützung gemeinsam mit dem leistungsberechtigten Menschen entwickelt und beschrieben wird, die dann in Kooperation von mehreren Leistungsträgern, auch aus unterschiedlichen Gesetzeskreisen, erbracht wird. Konsequent weitergedacht würde das z. B. auch heißen, dass Aktivitäten im Bereich „fallunspezifische Arbeit“ (s. dazu Hinte 1999) nicht gesetzbuchspezifisch erbracht werden, sondern von eigens dazu eingerichteten Instanzen (in manchen Städten heißen sie „Netzwerker/innen“), die mit breitem Blick und ohne zielgruppenspezifische Einschränkung ihre Kenntnisse über Ressourcen im Sozialraum bei der Kreation passgenauer Leistungen einbringen.

–Kooperation beschreibt eine basale Grundhaltung für sozialräumliches Arbeiten. Angesichts einer derzeit immer noch zahlreiche Quartiere prägenden destruktiven Konkurrenzsituation – insbesondere unter den dortigen Trägern und Verbänden, zum Teil gar angefacht von den Leistungsträgern mit der Absicht, Dumping-Preise zu befördern – ist es hilfreich, die Währung „Geld und Macht“ durch die Währung „Vertrauen“ zu ersetzen und lokale Kooperationsmodelle aufzubauen, bei denen nicht die jeweils eigenen Interessen der Trägerinstitutionen im Vordergrund stehen, sondern das Bewusstsein für die Arbeit an einer gemeinsamen Sache, nämlich der Arbeit für gute Lebensbedingungen im Quartier und der Gestaltung passgenauer Unterstützungs-Settings für (leistungsberechtigte) Menschen. Dazu braucht es Finanzierungsvarianten, die nicht diejenigen unterstützen, die die meisten „Fälle“ in ihren Einrichtungen beherbergen, sondern diejenigen, die bereits im Vorfeld sozialer Auffälligkeit dazu beitragen, diese zu lindern oder zu verhindern, also im guten Sinne Prävention betreiben und nicht erst warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Konkurrenz und ungesteuerte Märkte führen zu Abschottung, kriegerischen Handlungen und Kämpfen untereinander. Bei der Gestaltung regionaler Landschaften im Sinne sozialräumlichen Arbeitens geht es nicht um Kampf und egoistisches Streben nach Erfolg, nicht ausschließlich um den Bestandserhalt der eigenen Einrichtung oder gar die Expansion des eigenen Trägers, sondern um Zusammenhalt, Abstimmung und Kooperation. Vertrauenspartnerschaften sind tragfähiger als nur von Berechnung getragene Geschäftsbeziehungen.

Somit ist klar, dass diese Prinzipien, deren Ausgangspunkt der Versuch war, wesentliche Qualitätselemente sozialarbeiterischen Handelns auf den Punkt zu bringen, bei durchdachter Nutzung und radikaler Anwendung enorme Konsequenzen für Aufbau von Organisationen, Strukturen Sozialer Arbeit und insbesondere Finanzierungsformen von sozialstaatlichen Leistungen haben.

Das Fachkonzept: Verkürzungen, Missverständnisse und Klärungen

Mittlerweile gehört es fast schon zum guten Ton, „Sozialraumorientierung“ irgendwie gut zu finden. Bei der Debatte um die Reform des deutschen Kinder- und Jugendhilferechts wurde und wird wie selbstverständlich von „sozialräumlichen“ Ansätzen gesprochen, im deutschen Bundesteilhabegesetz (BTHG) taucht fast schon verdächtig häufig „Sozialraumorientierung“ auf, Publikationen mit sozialraumaffinen Titeln häufen sich, und irgendwie ist man sich in einheitlicher Diffusität einig: „Sozialraumorientierung“ ist gut. Die einen meinen damit, dass Soziale Arbeit nicht nur den Fall, sondern auch den Raum betrachten sollte (trivial und selbstverständlich, seit hundert Jahren unumstritten), andere betrachten den Sozialraum als Ressourcen-Steinbruch für Soziale Arbeit und nutzen das als Begründung für den Abbau sozialstaatlicher Leistungen (auch diese Hinterlist gab es immer schon), wieder andere wollen sozialräumliche Netze aufbauen und stärken und damit Lebenswelten vor zu starken professionellen Eingriffen schützen (gar nicht mal schlecht), und wieder andere nutzen die Sozialraum-Chiffre, um etwa stationäre Einrichtungen aus ihrer Fixierung auf die jeweils eigene Immobilie zu befreien und sie anzuregen, sich dem sozialen Umfeld zu öffnen. Mal wird der Sozialraum als Territorium gesehen, mal als virtueller Raum, mal wird der Raum kritisiert als Container, der wahlweise ein- oder ausschließt, und wieder andere würden am liebsten alle gesetzlichen Leistungsfelder in einem sozialräumlichen Konzept aufgehen sehen, bei dem Einzelfall-Leistungsansprüche durch konstruktive Sozialraumstrukturen aufgefangen werden, und all das wiederum ruft Kritiker/innen auf den Plan, die bemängeln, dass künftig der Sozialraum als Fall gesehen werden könnte.

Hilfreich ist deshalb gelegentlich eine Vergewisserung darüber, was mit dem hier in Rede stehenden „Fachkonzept Sozialraumorientierung“ gemeint ist. Aufschlussreich (und vielleicht auch ganz unterhaltsam) ist es, dazu zunächst den Blick auf einige Publikationen zu werfen, die sich zwar verbal mit „Sozialraumorientierung“ beschäftigen, dabei jedoch zumindest den in dieser Publikation gemeinten Gegenstand (gezielt oder schlichtweg fahrlässig) verfehlen und damit eher zur Verwirrung und Desorientierung beitragen.2

Exemplarisch lohnt sich diesbezüglich der Blick auf die Kollegen Kessl/ Reutlinger 2018, bei deren Publikationen – egal, ob sie einzeln oder als Duo schreiben – drei Elemente hervorstechen:

–Sie nehmen die Chiffre „Sozialraumorientierung“ sowie die Praxis vor Ort vornehmlich über von ihnen sorgfältig selektierte Publikationen wahr und entwickeln beachtliche Fähigkeiten darin, ihrer Position zuwiderlaufende Publikationen auszublenden oder zu verschweigen. Ok, kann man so machen, und es passt auch in die Zeit von Twitter und Trump, doch es kratzt zumindest an dem auch von diesen Kollegen gepflegten Habitus der forscherisch-kritisch objektiven Distanz. Entlarvend passt ins Bild, dass sie zur Untermauerung so mancher Behauptung auf „Expert/innengespräche“ verweisen, die „im Rahmen einer Vorstudie zu einer international-vergleichenden Forschungsarbeit (Deutschland/Schweiz) durchgeführt“ wurden (2018, S. 1072). Das ist schon stark: Da bringen sie vermeintlich (man kann es nicht nachprüfen) wörtliche Zitate (Sozialraumorientierung sei ein „Verkaufsschlager“ – S. 1084, es gäbe einen „Kritiker- und Beratermarkt“ – S. 1085, Kritiker/innen der Sozialraumorientierung würden beschimpft als „Ketzer und Häretiker“ – S. 1082 – und vieles andere mehr) und daraus abgeleitete Einschätzungen, die mit leichter Hand irgendwelchen nicht näher benannten Expert/innen „repräsentativer deutschsprachiger Fachverbände“ (S. 1072) zugeschrieben und quick and dirty einfach mal so dem lesenden Publikum in dem Übersichtswerk „Kompendium Kinder- und Jugendhilfe“ (Böllert 2018) präsentiert werden – also in etwa so, als wenn ich behaupten würde, ich hätte in einer Vorstudie zu einer Forschungsarbeit, die noch im Dunkeln bleibt, mit einer nicht näher bezifferten Anzahl von Studierenden gesprochen, die mir unverblümt mitgeteilt hätten, dass sie beim Kollegen Kessl in ihrem sechssemestrigen Bachelor-Studium nun wirklich gar nichts Brauchbares für ihre spätere Praxis gelernt hätten – was beurteilen zu wollen mir natürlich fern liegt.

–Sie lesen die angegebene Bezugsliteratur entweder gar nicht oder nur oberflächlich (das sogenannte „Giffey“-Syndrom). Kleines Beispiel: Als Bezugsliteratur für „sogenannte Sozialraum-Budgets“ (Kessl/Reutlinger 2018, S. 1068) werden Publikationen von Städten bzw. Autor/innen genannt, die mit Sozialraumbudgets so wenig zu tun haben wie die AFD mit Klimaschutz (Landeshauptstadt München: Schröer 2005; Hermann 2006), während Gebietskörperschaften, die langjährig erfolgreich und evaluiert mit Budgets arbeiten, schlichtweg keine Erwähnung finden (etwa die Städte Rosenheim oder Graz oder der Landkreis Nordfriesland).

–Der nur mühsam in schriftliche Form verpackte Ärger von Kessl/ Reutlinger darüber, dass insbesondere das Fachkonzept Sozialraumorientierung in zahlreichen Gebietskörperschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz engagiert, mit Hochs und Tiefs, inhaltlich gesteuert und ökonomisch fundiert, viel diskutiert und beachtet sowie mit gut dokumentierten erfreulichen Folgen für den Umbau von Strukturen und Finanzierungsformen umgesetzt wird, führt zu abstrusen Kommentaren wie: „Insofern ist die feststellbare Etablierung der Sozialraumorientierung (immerhin! W.H.) im Feld der Kinder- und Jugendhilfe nicht mit der Etablierung eines bestimmten Niveaus der Reform der bundesdeutschen Kinder- und Jugendhilfe zu verwechseln, sondern – zumindest in ihrer vorherrschenden Form – eher als Etablierung bestimmter dominierender Beraterprogramme.“ (2018, S. 1079). Sie meinen wohl: Das Konzept wird umgesetzt, die Nachfrage der Akteure/innen in den Gebietskörperschaften (also der Expert/innen) ist groß, viele Profis arbeiten mit diesem Ansatz, aber es sind ja nur „Beraterprogramme“ (S. 1079) oder „Heilsversprechen“ (S. 1080) oder all das beruht auf einer „Esoterik der Ganzheitlichkeit“ (S. 1081). Und sie weisen auf die unbestrittene Tatsache hin, dass auch mit diesem Konzept längst nicht der Stein der Weisen gefunden ist, sondern bedeutsame Dinge damit nicht bearbeitet wurden, die auf dieser Flughöhe formuliert werden: „Fragen, wie die sozialraumorientierte Dezentralisierungsstrategie im konkreten urbanen Kontext zu beobachtbaren Auf- und Abwertungstendenzen (Gentrifizierung) in Beziehung gesetzt werden kann und sollte oder wie Aktivierungsstrategien angesichts der zunehmenden Legitimation der neuen Klassengesellschaft durch das bürgerschaftliche Engagement in der Mitleidsökonomie … zu problematisieren und neu zu justieren sind … bleiben dann unbeantwortet“ (S. 1081). Ja, da haben sie wirklich recht: Diese Fragen sind tatsächlich nicht beantwortet, ebenso wie Fragen danach, wie man endlich eine Gleichstellung der Geschlechter erreicht, die Welt friedlicher gestaltet, die Genderfrage endgültig klärt und wie man Professorenstellen für Sozialarbeit an Universitäten so besetzt, dass Studierende anschließend gut ausgebildet werden. In der Tat werden diese und viele andere Fragen durch die Realisierung des Fachkonzepts Sozialraumorientierung in Städten, Landkreisen, Kantonen und Bezirkshauptmannschaften nicht beantwortet – doch genau das hat auch niemand behauptet.

–Und regelmäßig wird (entweder frech oder kenntnislos) auf die vermeintlich „fehlenden externen Evaluationen“ (S. 1079) verwiesen. Die trotz dieser Behauptungen vorhandenen und nachlesbaren Arbeiten (etwa Noack 2017) sowie meine diesbezüglich immer wieder gern publizierten aufklärenden Anmerkungen (etwa Hinte/ Noack 2017) werden schlichtweg nicht wahrgenommen. Weiterer Bemerkungen dazu bedarf es nicht.

Wer sich seinen Gegenstand so zurechtschreibt, wird geradezu umweht vom Generalverdacht der Sucherei nach einem Haar in einer Suppe, die man meint, aus der Ferne nach ihrem Duft beurteilen zu können. Unterm Strich: Von „Sozialraumorientierung“ schreiben viele – doch das Fachkonzept ist das Original, die anderen machen Karaoke.

Sozialraumorientierung 4.0

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