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1.5.2Managementregeln der Nachhaltigkeit

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Über die abstrakte Ebene der Brundtland-Definition hinaus lassen sich die aus dem Konzept der ökologischen Nachhaltigkeit abgeleiteten „Managementregeln der Nachhaltigkeit“ als konsensual herausstellen:

 „Regeneration: Erneuerbare Naturgüter (z. B. Holz oder Fischbestände) dürfen auf Dauer nur im Rahmen ihrer Regenerationsfähigkeit genutzt werden, anderenfalls gingen sie zukünftigen Generationen verloren.

 Substitution: Nicht-erneuerbare Naturgüter (z. B. Mineralien und fossile Energieträger) dürfen nur in dem Maße genutzt werden, wie ihre Funktionen durch andere Materialien oder durch andere Energieträger ersetzt werden können.

 Anpassungsfähigkeit: Die Freisetzung von Stoffen oder Energie darf auf Dauer nicht größer sein als die Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme – z. B. des Klimas, der Wälder und der Ozeane“ (BMU 1998).

Darüber hinaus werden auch weitere Regeln benannt. So wird – bezugnehmend auf die grundlegenden Arbeiten der Enquête-Kommission 1994 – häufig die Beachtung der zeitlichen Dimension als vierte ökologische Grundregel angeführt. Ergänzend fügte die Enquête-Kommisson 1998 noch eine fünfte Regel zur Stärkung der sozialen Dimension hinzu (ebd. S. 51). Auch in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden weitergehend zehn „Managementregeln der Nachhaltigkeit“ u. a. für die verschiedenen Akteure und Handlungsbereiche benannt (s. BR 2002a). Die meisten Arbeiten beinhalten jedoch die eingangs hervorgehobenen drei Managementregeln, so dass darüber vom Grundsatz her Konsens besteht (s. Atmatzidis et al. 1995; BR 1997).

Allerdings erfordert die Anwendung dieser für die globale Ebene formulierten Grundregeln räumlich differenzierte Betrachtungen. Insbesondere zur Beachtung der Regenerationsfähigkeit (Regel 1) sowie der Anpassungsfähigkeit (Regel 3) müssen die jeweiligen standörtlichen Spezifika einbezogen werden, was bisher allenfalls in Bezug auf einzelne Substanzen oder Substanzgruppen geleistet werden kann. Die Managementregeln können deshalb zwar als grobe Orientierung dienen, sie reichen aber nicht aus, um hieraus konkrete Handlungsanweisungen für einzelne Akteure abzuleiten. Ein wesentliches Problem liegt zudem in dem rein materiellen Verständnis von Gesellschaft als stoffliches und energetisches Input-Output-System, in das sich immaterielle Faktoren wie die Kommunikation als wesentlicher Bestandteil gesellschaftlichen Lebens nur schwerlich integrieren lassen (s. Fischer-Kowalski 1997). Auch gehen die in der Agenda 21 formulierten Handlungsbereiche weit über diese ressourcen- bzw. stoffbezogenen Grundregeln hinaus, so z. B. die in Kapitel 15 geforderte Erhaltung der biologischen Vielfalt (s. BMU o.J.).

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