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1.6.1Staat
ОглавлениеIn erster Linie ist die Politik als gestaltende und gleichzeitig aktivierende Kraft gefragt, von der Funktionsfähigkeit bzw. Tragfähigkeit der Ökosysteme ausgehend, den Rahmen bzw. die „Leitplanken“ vorzugeben, innerhalb derer sich wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse nachhaltig entwickeln können.
Aufgabe von Politik und Verwaltung ist es daher, entsprechende Ziele zu definieren. So wird auch in der Agenda 21 bereits die Integration von Umwelt- und Entwicklungszielen in politische Entscheidungsfindungen als eine wesentliche Voraussetzung herausgestellt (Kap. 8 in: BMU o.J.).
Grundlegende konzeptionelle Arbeiten zur Ausgestaltung der Zieldiskurse haben die Enquête-Kommissionen des 12. und 13. Bundestages geleistet (EK 1994, 1997, 1998). Diese konzentrieren sich vornehmlich auf den bis dahin am weitesten entwickelten Umweltbereich und sehen u.a. eine systematische Unterscheidung zwischen politischen Umweltzielen, wissenschaftlich begründeten wirkungs- bzw. schutzgutbezogenen Umweltqualitätszielen und akteurs- bzw. belastungsbezogenen Umwelthandlungszielen vor. Theoretisch wurde hiermit eine konzeptionelle Brücke zu standardisierten Umweltmanagementsystemen geschaffen (s. weiterführend dazu z. B. Kanning 2008), die aber bis heute im Umweltrecht nicht verankert ist und auch in der Praxis kaum ausgefüllt wird.
Neben den Zielen sollten Politik und Verwaltung geeignete Indikatoren entwickeln sowie die hierfür erforderlichen Daten bereithalten, um den Weg zur Nachhaltigkeit messbar zu machen. In Kapitel 40 der Agenda 21 wird hierzu ein abgestimmtes Vorgehen von der globalen über die nationalen bis zu den regionalen bzw. lokalen Ebenen empfohlen. Auf der internationalen Ebene hat die Kommission der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung (Commission on Sustainable Development – CSD) als maßgeblicher Akteur eine Indikatorliste erarbeitet. Daneben findet sich auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene eine Vielzahl spezifischer Indikatorkataloge. Bis heute stehen diese aber weitgehend unverbunden nebeneinander. Eine Übersicht über die verschiedenen Diskussionslinien und Beiträge bietet das Lexikon der Nachhaltigkeit (www.nachhaltigkeit.info).
Als weitere Prozesselemente sollten kontinuierliche Monitorings und Evaluierungen dienen, mit denen ebenfalls ein Abgleich mit den gesteckten Zielen erfolgen sollte.
Entsprechend liefern für Deutschland die Daten des Statistischen Bundesamtes, des Umweltbundesamtes und schlaglichtartig auch das Umweltbarometer, mit dem kontinuierlich über die Entwicklung ausgewählter Schlüsselindikatoren in Relation zu umweltpolitischen Zielvorstellungen berichtet wird, wichtige Informationen für die Prozessgestaltung.
Die vorstehend aus den Expertenempfehlungen skizzierten Elemente zur Gestaltung nachhaltiger Entwicklungsprozesse sind zwar für die nationale Ebene konzipiert, lassen sich aber prinzipiell auf die regionale und lokale Ebene übertragen (s. z. B. SRU 1998).
Eine inhaltliche Konkretisierung sollte – dem Subsidiaritätsprinzip gemäß – vom Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ausgehend mit zunehmender Differenzierung bzw. relevantem Problemfeld auf den jeweils dafür geeigneten Ebenen erfolgen. Gleichfalls sollten die verschiedenen Ebenen natürlich aufeinander abgestimmt bzw. im Gegenstromprozess entwickelt werden, wie es Abbildung 1.4 zusammengefasst darstellt.
Abb. 1.4 Elemente zur Gestaltung partizipativer Nachhaltigkeitsdiskurse (Quelle: Kanning 2005, S. 169).
In der Praxis findet eine entsprechende systematische Entwicklung heute teilweise auf einzelnen Ebenen statt. Allen voran haben sich zunächst hauptsächlich die Kommunen in Lokalen Agenda 21-Prozessen auf entsprechende Wege begeben und mit unterschiedlichem Engagement auch die Bundesländer, relativ früh z. B. Baden-Württemberg (MUV o.J.). Für die nationale Ebene wurde die Nachhaltigkeitsstrategie mit nationalen Zielen und Indikatoren erst relativ spät entwickelt (BR 2002a, vgl. Kap. 1.1). Was bis heute fehlt, ist eine ebenenübergreifende, koordinierte Entwicklung.