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2.3Zum Verhältnis von Nachhaltigkeit und ­betrieblichem Nachhaltigkeitsmanagement in Wirtschafts- und Unternehmensethik

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Auf Basis der vorgenommenen normativ-ethischen Fundierung von Nachhaltigkeit im Allgemeinen und betrieblichem Nachhaltigkeitsmanagement im Speziellen können diese beiden Verantwortungsebenen nun erneut – wie in Abbildung 2.2 illustriert – zueinander in Beziehung gesetzt werden.


Abb. 2.2 Die Verantwortungsebenen des betrieblichen Nachhaltigkeitsmanagements und einer gesamtgesellschaftlichen nachhaltigen Entwicklung (Quelle: eigene Darstellung).

Die erste Stufe der Verantwortung findet sich auf der Ebene der unternehmerischen Ausführung regulärer Geschäftstätigkeiten, d. h. auf der Ebene des unmittelbaren unternehmerischen Einflussbereichs. Im Rahmen eines betrieblichen Nachhaltigkeitsmanagements ist hier zunächst eine aktive Reflexion gegebener Wettbewerbsbedingungen angezeigt, da diese Rahmenbedingungen gegenwärtig einem vollständig nachhaltigen Verhalten häufig (noch) keine Anreize bieten und in einigen Fällen sogar eher ein gegenteiliges Geschäftsgebaren fördern und z. B. extensive externe Effekte zulasten Dritter zulassen (z. B. Ulrich 2008). Ein umfassend verstandenes betriebliches Nachhaltigkeitsmanagement wirkt vor diesem Hintergrund aktiv darauf hin, solche gegebenen Handlungsspielräume, wie z. B. niedrige Umwelt- und Sozialstandards in Entwicklungsländern, nicht auszunutzen. Die zweite Stufe der Verantwortung befasst sich auf einer übergeordneten Ebene mit den gesamtgesellschaftlichen Aktivitäten und schließt neben den Unternehmen auch das nachhaltigkeitsrelevante Verhalten weiterer Akteure, wie Konsumentinnen und Konsumenten, Medien, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Regierungen usw., ein. Grundlegendes Element dieser Stufe ist demnach die gesamtgesellschaftliche Suche nach Wegen verantwortungsvollen Wirtschaftens, ausgerichtet an den Postulaten intra- und intergenerativer Gerechtigkeit. Hiermit ist vor allem die grundlegende Rahmenordnung wirtschaftlicher Gegebenheiten angesprochen. Eine Verknüpfung dieser beiden Ebenen kann nun auf zwei Wegen erfolgen: Zunächst kann betriebliches Nachhaltigkeitsmanagement im Sinne der ersten Stufe unmittelbar das Ziel der Nachhaltigkeit fördern, wenn unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategien den drei Dimensionen von Nachhaltigkeit dienlich sind. Jedoch kann ein solches einzelunternehmerisches Handeln Nachhaltigkeit nicht auf gesamtgesellschaftlicher Ebene garantieren, da hierzu die Anstrengungen weiterer Akteure notwendig sind. Genau an dieser Stelle setzt dann die zweite Stufe der Verantwortung an. Wenn es nämlich gelingt, nachhaltigkeitskompatible Zielsysteme und Rahmenbedingungen gesamtgesellschaftlich durchzusetzen, so fördern derartige Rahmenbedingungen direkt ein verantwortliches Handeln der einzelnen Akteure selbst in jenen Fällen, in denen sich diese Akteure ansonsten nicht mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen würden. Auch Unternehmen können z. B. im Sinne einer verantwortlichen reflexiven Regulierung (d.h. der aktiven Einbringung in den Entwurf entsprechender Normen, Regelungen und Gesetzesvorgaben) aktiv auf solche Rahmenbedingungen hinwirken.

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