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6 Zum Schluss
ОглавлениеEinleitend habe ich zwei Extrempositionen zur Frage, ob Lehrpersonen ihre Meinung sagen sollen, umrissen: Die eine Auffassung ist, dass Lehrpersonen die ihnen als Bürgerinnen und Bürger zukommende Redefreiheit mit dem Eintritt ins Klassenzimmer nicht verlieren. Man kann wohl davon ausgehen, dass die Übernahme des Status einer Lehrperson nicht mit dem Verlust grundlegender staatsbürgerlicher Rechte einhergeht. Folgt man den Überlegungen in diesem Beitrag, so ist allerdings festzuhalten, dass die Lehrperson ihr professionelles Handeln stets an pädagogisch-didaktischen Erwägungen und Zielvorstellungen auszurichten hat. Dies gilt auch für das Mitteilen der eigenen Meinung: Die Lehrperson ist nie eine gewöhnliche Diskussionsteilnehmerin, sondern trägt die pädagogische Hauptverantwortung für das Geschehen im Klassenzimmer.
Die zweite Position – strikte Neutralität in vernünftigerweise umstrittenen Fragen – erscheint gerade aus diesem Grund unhaltbar: In manchen Situationen kann es pädagogischen Zielen dienen, wenn Lehrpersonen ihre Meinung mitteilen und begründen. Nicht jedes Mitteilen der eigenen Meinung kommt deren Vermittlung gleich. Beziehen Lehrpersonen selbst Stellung, so kann dies Diskussionen anregen und die individuelle Meinungsbildung der Lernenden unterstützen. Umgekehrt kann es Lernenden aber auch in problematischer Weise beeinflussen, die Diskussion in der Klasse sowie die Entwicklung persönlicher Positionen behindern.
Es ist zum einen eine Frage der situativen Einschätzung jeder Lehrperson, ob sie angesichts von Erwägungen dieser Art ihre Meinung sagen soll oder nicht. Zum anderen kann die Lehrperson durch die Gestaltung der Unterrichtskonstellation Einfluss darauf nehmen, wie sich ihre Meinungsäußerung auswirkt. Gelingt es ihr, eine offene Diskussionsatmosphäre zu schaffen, in der sich alle artikulieren können, wird ihre eigene Meinungsäußerung in vielen Fällen eher anregend als störend wirken.