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1. Helfendes Handeln – Eine begriffliche Annäherung

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Das Konzept des Helfens ist in einer Reihe professionalisierter gesellschaftlicher Domänen – etwa Schule, Bildung, Beratung, Soziale Arbeit – von Bedeutung und gibt entsprechend auch den helfenden Berufen bzw. helfenden Professionen ihren Namen, ohne dass das spezifisch ‚Helfende‘ der so bezeichneten professionalisierten Tätigkeiten präzise bestimmt wäre. Mit diesem Artikel möchten wir zu einer Präzisierung des Begriffs institutionalisierten sprachlichen Helfens beitragen. Dazu gehen wir von einem handlungstheoretischen, prozessorientierten und interaktionalen Verständnis alltäglichen Helfens aus, das wir datenbasiert zu einer Bestimmung von sprachlichem institutionalisiertem Helfen weiterentwickeln.

Im Alltag wird ethnokategorial in Situationen von Helfen gesprochen, in denen Aktant*innen bestimmte Handlungen oder Zwischenschritte von Handlungen abgenommen werden. Dies muss nicht immer sprachlich geschehen, sondern kann auch durch nichtsprachliches Handeln vollzogen werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein Kind seine Schuhe zwar anziehen, sie aber noch nicht selbst binden kann, wenn eine verunfallte Person nicht aufstehen und sich in Sicherheit bringen kann oder wenn jemand krankheits- oder altersbedingt nicht in der Lage ist, Nahrung eigenständig zu sich zu nehmen. In all diesen Fällen übernimmt eine helfende Person eine der Teilhandlungen, bindet also etwa den Schuh zu, zieht die verunfallte Person zur Seite, führt den Löffel zum Mund. Dabei können, je nach Grad der Handlungseinschränkung, dem Hilfebedürftigen mehr oder weniger Handlungen abgenommen werden: einem Kind, das gerade dabei ist zu lernen, wie man eine Schleife bindet, muss ggf. nur beim letzten Schritt, dem Zuziehen der beiden Schlaufen, geholfen werden, während einem anderen Kind alle Teilhandlungen des Schuhebindens abgenommen werden müssen.

Zudem wird auch dann von Helfen gesprochen, wenn die hilfeempfangende Person an sich in der Lage wäre, die Handlungen selbst durchzuführen – wie etwa bei der Hilfe beim Umzug –, man sie jedoch aufgrund von Menge oder Komplexität der auszuführenden Handlungen entlastet, so dass diese schneller erledigt werden können oder physisch weniger belastend sind. Im Alltag erfolgt Helfen vielfach ohne unmittelbare Gegenleistung; dies ist besonders der Fall, wenn Eltern kleinen Kindern helfen – eine Art Urkonstellation des Helfens –, aber auch bei der sog. „Ersten Hilfe“ bei Unfallopfern, bei nachbarschaftlicher Hilfe u.ä. In modernen Gesellschaften findet sich das Helfen auch als institutionalisierte und organisierte Handlungsform, die in unterschiedlichen gesellschaftlichen Konstellationen mit verschiedenen Zwecksetzungen und für je spezifische Problemlagen durchgeführt wird und der dann auch Gegenleistungen eingeschrieben sind (monetäre Vergütungen, das Erreichen von institutionellen Zwecken, das Aufrechterhalten gesamtgesellschaftlicher Ziele etc.) (Luhmann 1975; Tomasello 2010: 46f.; 74; Oevermann 2013).

Dem Helfen liegt damit eine asymmetrische Grundkonstellation zugrunde (vgl. bereits Rehbein 1977: 323; Kallmeyer 2000: 241) – während die Hilfeempfangenden mit der Ausführung der Teil-Handlungen momentan oder generell überlastet sind, ist die helfende Person in der Lage, diese Handlungen durchzuführen. Helfen setzt entsprechend ein spezifisches Wissen bzw. Können auf Seite der Helfenden voraus. Die genannten Beispiele machen auch deutlich, dass Helfen unterschiedlich situiert sein kann und unterschiedliche Funktionen übernehmen kann: es kann im Sinne des Vormachens dazu dienen, die hilfeempfangende Person in die Lage zu versetzen, die entsprechenden Handlungen selbst durchzuführen (im Sinne der ‘Hilfe zur Selbsthilfe’, diskutiert u.a. bei Oevermann 2013), oder es kann als vollständiger oder teilweiser Ersatz einer Handlungsfähigkeit dienen, die zumindest kurz- oder mittelfristig nicht wiedergewonnen werden kann (etwa bei verunfallten oder dauerhaft erkrankten Personen). Wesentlich für ein gelingendes Helfen ist, dass helfende und hilfeempfangende Person das gleiche Ziel verfolgen bzw. eine geteilte Zielvorstellung diskursiv entwickeln (zum sprachlichen Helfen s.u. Kap. 2). Die Vorstellung über die mit dem Helfen anzustrebende Veränderung des gegebenen, in bestimmter Hinsicht als defizitär empfundenen Zustands kann entweder explizit ausgehandelt werden oder für bestimmte Situationen so typisch sein, dass sie von beiden Seiten vorausgesetzt wird. Beim Schuhebinden etwa ist das Ergebnis aufgrund von Handlungsroutinen vorhersehbar und muss nicht ausgehandelt werden, bei komplexeren Problemlagen gibt es dagegen meist unterschiedliche mögliche Ergebnisse, die im Hilfeprozess abgewogen werden müssen. Wie u.a. die hier analysierten Daten zeigen (u. Kap. 3), basiert Helfen auf der genuin menschlichen Fähigkeit der Perspektivenübernahme, also des zeitweisen Hineinversetzens in andere Handlungsrollen bei geteilter Aufmerksamkeit (Tomasello 2010: 64).

Die hier grundlegende Auffassung von Helfen als Übernehmen von (Teil-)Handlungen, welche die Handlungsfähigkeit der hilfeempfangenden Person überlasten würden, liegt unausgesprochen nicht nur der Ethnokategorie des Helfen zugrunde, sondern auch vielen sprach- und sozialwissenschaftlichen Arbeiten zu diesem Thema. So spricht Oevermann (2013: 120) davon, dass helfende professionalisierte Praxis dort einsetze, „wo primäre Lebenspraxen mit ihren Krisen nicht mehr alleine fertig werden können und deren Bewältigung an eine fremde Expertise delegieren müssen“, sieht also ebenfalls das Überwinden von Handlungsproblemen durch Abnehmen von Handeln als Wesen des Helfens. Schmitt versteht „Unterstützen im Gespräch“ (1997) als das Ausführen sprachlicher Handlungen, deren Vollzug anderen Sprecher*innen nicht gelingt (s. auch Schmitt 2012), Rehbein (1977: 316-324) unterscheidet beim Unterstützen von Handlungen zwischen dem vorschlagenden Entwickeln von Handlungsalternativen, die den Hilfebedürftigen fehlen, und dem ratgebenden Bewerten von alternativen Handlungszielen, das den Hilfebedürftigen abgenommen wird (s. dazu auch Pick 2015: 74f., Pick 2017b: 446-448).

Helfen lässt sich handlungstheoretisch also allgemein als Bewältigen von Handlungen bzw. Stadien innerhalb eines Handlungsprozesses durch die helfende Person für die hilfeempfangende Person fassen. Dies erfolgt an Stellen innerhalb des Handlungsprozesses, an denen die hilfeempfangende Person überlastet ist und basiert auf der mehr oder weniger expliziten Klärung des Handlungsziels. Wie die folgenden Ausführungen zeigen, ist in der Analyse helfenden Handelns mittels Sprache über diese Bestimmung noch hinauszugehen (vgl. Graf & Spranz-Fogasy 2018). Dabei gehen wir davon aus, dass sich sprachliches und nicht-sprachliches Helfen nicht gegenüberstehen, sondern dass beide Formen kombiniert vorkommen können und sich zum Teil gegenseitig ersetzen können (auszuführende Handlungen können z.B. zunächst beschrieben, dann vom Helfenden vertretend durchgeführt werden). Insofern bewegen sich sprachliche und nicht-sprachliche Formen des Helfens innerhalb eines Kontinuums.

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