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Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD Berlin, den 6. März 1942
IV A 1 – B. Nr. 1 B/41 g.Rs. [Stempel: Geheime Reichssache!]

65 Ausfertigungen, 51. Ausfertigung

Ereignismeldung UdSSR Nr. 177

I. Standorte und Nachrichtenverbindungen: Zeit: 4.3.1942.

Die mit Ereignismeldung Nr. 172 vom 23.2.1942 gemeldeten Standorte und Nachrichtenverbindungen sind unverändert geblieben.

II. Meldungen der Einsatzgruppen und -kommandos:

Von den Einsatzgruppen A und B liegen keine Meldungen vor.

Einsatzgruppe C: Standort Kiew.

Allgemeine Lage in grundsätzlicher Hinsicht: Stimmungsmäßig hat sich die Tätigkeit der Einsatzgruppe hinsichtlich der scharfen Maßnahmen gegen die Juden und die ehemaligen Parteikommunisten im allgemeinen günstig ausgewirkt. Nicht nur die Behandlung der Juden wird mit Verständnis verfolgt, sondern auch das Vorgehen gegen die Träger der Unruhen. Bei dem Teil der Arbeiterschaft, der dem Deutschtum nicht ablehnend gegenübersteht, zeigte sich bisher ein fester Glaube an das Können der deutschen Führung. Da sich aber ihre Hoffnung, dass im Laufe weniger Monate die Werke und Betriebe wieder arbeiten, nicht bewahrheitet, macht sich bereits eine Enttäuschung bemerkbar, die noch dadurch vergrössert wird, dass sich die Ernährungslage von Woche zu Woche verschlechtert. Daher lässt sich beobachten, dass sehr viele Arbeiter wieder auf das Land ziehen, weil sie glauben, sich dort leichter ernähren zu können. Hinzu kommt, dass der gegnerische Teil der Bevölkerung, der nun infolge der schlechten Ernährungslage und Wetterverhältnisse den geeigneten Nährboden findet, in geschickter Weise zumeist im Wege der Flüsterpropaganda auf das Volk einzuwirken beginnt. Haben sich bisher die Nachrichten von der Zurücknahme deutscher Truppen an einzelnen Abschnitten ungünstig ausgewirkt, so ist darüber hinaus festzustellen, dass Gerüchte über Erfolge der Roten, über die Zurückgewinnung zahlreicher Städte und die Wiederbesetzung des Donezgebietes in grosser Zahl umlaufen. Wenn diese Gerüchte auch laufend und systematisch von gegnerischer Seite durch Flugblätter und Flüsterpropaganda weitergegeben werden, so besteht kein Zweifel darüber, dass in Intelligenzkreisen das Abhören des Moskauer Rundfunks als Ursache dieser Gerüchte angesehen werden muss. Es scheint die bisher beobachtete abwartende Haltung einer Gärung im negativen Sinne Platz gemacht zu haben, einer Entwicklung, der nur durch zentral gesteuerte und intensiv gesteigerte Gegenpropagandatätigkeit entgegengewirkt werden kann.

Die Zusammenarbeit mit den ukrainischen Stellen und der Miliz ist im allgemeinen gut. Dass bei der Einsetzung der Verantwortlichen nicht immer mit der nötigen Vorsicht und Sorgfalt vorgegangen wird, beweist die Tatsache, dass der Bürgermeister der Stadt Krementschug, Senitza, festgenommen wurde, weil er die ihm gegebenen Befehle sabotiert hatte. Erst durch die Vernehmungen der Beamten des Einsatzkommandos wurde festgestellt, dass er sich wissentlich falscher Personalien bedient hatte und die Behandlung des Judenproblems in der Weise zu sabotieren wusste, dass er den Oberpopen Protojerej Romanskyj ermächtigte, die von ihm selbst bezeichneten Juden zu taufen und ihnen christliche bzw. russische Vornamen zu geben. Infolge einer sofortigen Verhaftung konnte vermieden werden, dass sich eine grössere Anzahl von Juden der deutschen Kontrolle entzog. Senitza wurde exekutiert. In diesem Zusammenhang musste auch der Chef des Personalamtes des Familienregisters in Krementschug seines Amtes enthoben werden, da er sich in seiner Eigenschaft als Standesbeamter weigerte, die Berichtigungen in den Urkunden vorzunehmen. Auch gegen die ukrainische Miliz in der Altstadt von Kramatorsk musste vorgegangen werden, da ständig Klagen über das Verhalten der führenden Milizangehörigen bekannt wurden. Die eingehende Untersuchung ergab, dass die gesamte Führung der Miliz äusserst korrupt und politisch vorbelastet war und die Bevölkerung terrorisierte. Nach Abschluss der Ermittlungen wurden von den 45 Festgenommenen der Kommandant der Miliz, sein Stellvertreter, der Wirtschaftsführer und ein weiterer Milizant erschossen. Die übrigen Angehörigen wurden nach Überprüfung und scharfer Verwarnung wieder entlassen.

Vollzugstätigkeit: Die polizeiliche Tätigkeit litt nach dem Stillstand der Front, der infolge des langen Verweilens der Kommandos einen erheblichen Anfall an Vorgängen erbrachte, sehr unter den niedrigen Temperaturen und den Schneeverwehungen. Durch das Sonderkommando 4b wurde eine Zahl von 1317 Personen (darunter 63 politische Aktivisten, 30 Saboteure und Partisanen und 1224 Juden) exekutiert. Durch diese Maßnahme wurde auch der Ort Artemowsk judenfrei.1 Aufgrund der Tätigkeit des Einsatzkommandos 5 sind politische Aktivisten, 114 Saboteure und Plünderer sowie 1580 Juden, insgesamt 1880 Personen erschossen worden. Bei diesem Kommando ist auch ein Vorgehen gegen Angehörige der Bandera-Gruppe erfolgt. Infolge der von dem Einsatzkommando 6 getroffenen Maßnahmen sind nunmehr die Orte Gorlowka und Makejewka judenfrei gemacht worden.2 Ein in Stalino verbliebener Rest wird umgesiedelt werden, sobald die Witterungsverhältnisse es erlauben. Exekutiert wurden hier insgesamt 493 Personen (darunter 80 politische Aktivisten, 44 Saboteure und Plünderer und 369 Juden). Auffallend ist hier die Zahl der festgenommenen alten KP-Angehörigen, deren Ausharren auf besondere Absichten des Gegners in diesem Raume schliessen lässt. Hier konnten auch vier bewaffnete Fallschirmspringer unschädlich gemacht werden.

Widerstandsbewegung: a) Bandera-Gruppe: Gegen eine grössere Anzahl von Angehörigen der Bandera-Gruppe musste im hiesigen Bereich vorgegangen werden. b) Jugendvereinigung Sitsch: Nachdem im hiesigen Bereich eine gewisse Beruhigung eingetreten war, sind hier wiederholt Bestrebungen bekannt geworden, die sich darauf erstreckten, die ukrainische Jugend in besonderen Zirkeln zusammenzufassen, um sie durch Lagerkurse, durch körperliche Übungen in Sälen und auf freien Plätzen körperlich, geistig und berufsmäßig zu ertüchtigen. Obwohl offizielle Stellen betonen, dass die Absicht bestehe, die ukrainische Jugend durch Pflege der nationalen Gesinnung, der körperlichen Ertüchtigung und der beruflichen Förderung zu sammeln und zu lenken, ist festgestellt worden, dass in verschiedenen Teilen des zuständigen Bereiches bereits derartige Vereinigungen bestehen. Nach zugegangenen Mitteilungen sollen bereits Vorträge gehalten worden sein, die darauf abzielten, das Vertrauen zu Deutschland zu untergraben. Wie vertraulich festgestellt wurde, ist das Wort „Sitsch“, das ursprünglich den befestigten Sitz des Hetmans auf einer Dnjepr-Insel und die Ratsversammlung der Kosakengemeinschaft bezeichnen sollte, in den Kämpfen der Karpato-Ukraine gegen Ungarn von dem ukrainischen Heer auf sich selbst angewandt worden. Bei diesen Kämpfen sollen 30.000 Ukrainer gefallen sein, so dass das Wort „Sitsch“ noch mehr zum geheiligten Inbegriff einer heldischen Gemeinschaft von Freiheitskämpfern wurde. Da anzunehmen ist, dass diese Vereinigung weitere Kreise der ukrainischen Jugend erfasst, wird ihre Entwicklung beobachtet.

Von der Einsatzgruppe D liegen keine Meldungen vor.

III. Reich und besetzte Gebiete:

Der Kommandeur d. Sipo u.d. SD i.d. Untersteiermark meldet: 1.) Am 4.3.42 wurde der Oberleutnant Anton Wirth in Ottendorf bei Cilli bei der Rückkehr von einem Streifengang vor seinem Wohnhause von einem unbekannten Manne angeschossen, den er zwecks Ausweisleistung angerufen hatte. Oblt. Wirth wurde durch einen Durchschuss der beiden Unterschenkelknochen des linken Fusses verletzt. Oblt. Wirth versuchte Gegenwehr, doch versagte die Pistole. In diesem Augenblick kamen drei weitere Männer, die der Offizier jedoch durch einige Schüsse vertreiben konnte. Sofort angestellte Ermittlungen haben zweifellos ergeben, dass es sich um einen kommunistischen Mordanschlag handelte. Die Täter konnten noch nicht gefasst werden. 2.) Am 28.2.42 um 19 Uhr wurde in Marburg ein Wehrmachtsangehöriger im Stadtpark von 3 Slowenen überfallen. Der Soldat trug wegen Armbruch einen Arm in der Schlinge und setzte sich mittels Seitengewehr zur Wehr. Er erlitt Verletzungen durch Fusstritte in den Bauch und durch Schnittwunden. Er konnte aus dem Lazarett am 4.3.42 wieder entlassen werden. Die Fahndung nach den Tätern ist aufgenommen, blieb jedoch bisher ergebnislos. Als Gegenmaßnahme werden am 6.3.42 in Marburg 10 kommunistische Gewaltverbrecher erschossen.

BAB, R 58/221

1 Vgl. Anklage ZSD v. 10.2.1970, BAL, B 162/18.184; Urteil LG Düsseldorf v. 12.1.1973, BAL, B 162/14.472.

2 Vgl. Anklage Staw Wuppertal v. 23.7.1962, BAL, B 162/4690; Urteil LG Wuppertal v. 30.12.1965, BAL, B 162/14.308.

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