Читать книгу Die Briefe der Päpste (42-401), Band 2 - Группа авторов - Страница 69
2. Brief des Bischofs Marcellus von Ancyra an Julius 341 (Schreiben des Marcellus, welchen die Synode wegen Häresie abgesetzt hatte.) Einleitung.
ОглавлениеMarcellus, um 314 Bischof von Anchra, hatte sich durch die entschiedene Vertheidigung der Wesensgleichhheit des Sohnes Gottes mit dem Vater auf dem Concil in Nicäa den Haß der Arianer und Eusebianer zugezogen, nachdem dieselben schon unter Anderen den hl. Athanasius auf der Synode von Tyrus im J. 335 für abgesetzt erklärt hatten, dachten sie Dasselbe auch dem Marcellus zu, um so mehr, als er stets gegen Arius und für Athanasius sich erklärt hatte. Sie fanden sogar für ihren Plan einen Anhaltspunkt in der von Marcellus gegen den Arianer Asterius verfaßten Gegenschrift, in welcher nicht bloß ungenaue, sondern auch solche Ausdrücke vorkamen, welche eine Anklage auf sabellianische Häresie ermöglichten. Dieses Buch „von der Unterwerfung des Herrn Christus" (so betitelt mit Bezug auf I. Cor. 15, 24-28) wurde von den Eusebianern schon zu Jerusalem untersucht und auf der gleich darauf erfolgenden Synode zu Constantinopel (335) dazu benützt, ihn häretischer Lehrsätze anzuklagen: daß der Sohn Gottes einen Anfang genommen und sein Reich wieder ein Ende haben werde; es wurde seine Absetzung ausgesprochen und Eusebius von Cäsarea beauftragt, die Lehre des Marcellus zu widerlegen, was dieser auch in den 3 Büchern „gegen Marcellus" und in den 3 „von der kirchlichen Theologie" that. Gelang es den Eusebianern auch nicht, für ihre Absetzungsdecrete die orthodoxen Bischöfe zu gewinnen, welche dieselben schon deßhalb nicht anerkennen konnten, weil sie von Synoden erlassen waren, denen über jene Bischöfe keine Jurisdiction zustand, so brachten sie es doch dahin, daß Marcellus, gleich dem hl. Athanasius, vom Kaiser, welchen sie geschickter Weise zugleich durch politische Klagen gegen ihre Feinde zu erbittern wußten, in’s Exil geschickt wurde. Als nach dem Tode Constantin’s (337) Beide in ihre Diözesen zurückkehrten, wandten sich die Eusebianer mit ihren Klagen gegen Jene an den Papst Julius; an ihn aber appellirten auch Diese und giengen (340) persönlich nach Rom. Der weitere Vorgang ist aus dem obigen Schreiben des P. Julius und dessen Einleitung bekannt; es ist kein Grund zur Bestreitung der Annahme, daß dieser unser Brief eben jenes Glaubensbekenntniß sei, auf welches Julius sich in seinem Schreiben an die Eusebianer beruft; hieraus ergiebt sich auch das Abfassungsjahr des Schreibens; wir verdanken dasselbe dem hl. Epiphanius, welcher es in seinem Werke de haeresibus c. 72. n. 2. anführt. Über die Orthodoxie des Marcellus herrschten unter den Vätern schon zu dessen Lebzeiten verschiedene Urtheile; P. Julius sprach ihn frei, auf der Synode von Sardica wurde er als für unschuldig abgesetzt erklärt; als später sein Schüler Pho- tinus von Sirmium offen Häresie lehrte, wurde auch er von Vielen als Häretiker angesehen, und nach Hilarius hätte ihm schon vor d. J. 349 der hl. Athanasius die Kirchengemeischaft gekündet; später aber scheint er ein neues Glaubensbekenntniß verfaßt und dem hl. Athanasius zugeschickt zu haben, weil dieser (372) die Gemeinschaft mit ihm wieder aufnahm, so daß Marcellus höchst wahrscheinlich im Frieden mit der Kirche starb (374). Wie Hefele sagt, ist es schwer über Marcellus ein entscheidendes Urtheil zu fällen, da sein einziges Werk verloren gegangen und nur abgerissene Theile desselben in den Gegenschriften des Eusebius erhalten und auch diese nicht frei von Entstellungen und Verdrehungen, manchmal wohl auch mit Worten des Eusebius verwechselt worden sind. Hefele schließt sich dem von Theodor Zahn in dessen Schrift „Marcellus von Ancyra“ (Gotha 1867) aufgestellten Urtheile an, wonach Marcelllus eine wichtige Erscheinung in der Geschichte der Theologie sowohl als in der Entwicklung des Dogmas war und an dem Hauptinhalte des Glaubens festhaltend dessen Formulirung nicht für maßgebend erachten zu müssen glaubte.264 Schon das sardicensische Concil warf den Eusebianern vor, daß sie das, was Marcellus nur untersuchend ausgesagt hatte, verleumderisch als Behanptung hingestellt haben.