Читать книгу Strafrecht Besonderer Teil - Группа авторов - Страница 40

bb) Herbeiführung oder Ausnutzung des Verantwortungsdefizits

Оглавление

122Mittelbare Täterschaft setzt weiterhin voraus, dass der Hintermann das Verantwortungsdefizit des Suizidenten selbst herbeigeführt oder ausgenutzt hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Hintermann durch seine Äußerungen oder Handlungen denjenigen Irrtum beim Vordermann verursacht, der diesen zu seiner Selbsttötung veranlasst. Zusätzlich kann eine Verantwortung des Hintermanns für das Verantwortungsdefizit des Vordermanns aber auch dadurch entstehen, dass er diesen durch Drohungen i.S.v. § 240 StGB zum Suizid bewegt.[211]

Strafrecht Besonderer Teil

Подняться наверх