Читать книгу Besonderes Verwaltungsrecht - Группа авторов - Страница 185

2. Zwangsweise Veränderungen des Mitgliederkreises

Оглавление

77

Ein Anschluss an einen Zweckverband darf in gleicher Weise wie die Errichtung eines Pflichtverbandes nur auf parlamentsgesetzlicher Ermächtigungsgrundlage erfolgen, weil darin ein Eingriff in die negative Kooperationshoheit liegt[88]. Formell setzt der Anschluss eine Anhörung der anzuschließenden Kommune und des Verbandes voraus, materiell ein besonderes öffentliches Interesse an der Aufgabenerfüllung in kooperativer Form. Der Anschluss gestaltet den Zweckverband insgesamt zu einem Pflichtverband um und erzwingt das Ausscheiden bisheriger nicht-kommunaler Mitglieder.

78

Ein Mitglied kann nur auf einer gesetzlichen oder verbandssatzungsmäßigen Grundlage aus dem Zweckverband ausgeschlossen werden[89]. Fehlt es an einer solchen Regelung, kann ggf. auf die Auflösungskompetenz zurückgegriffen werden: Könnte der Verband im Ganzen aufgelöst und unter den übrigen Mitgliedern ohne das auszuschließende neu gegründet werden, dann kann auch ein Ausschluss erfolgen. Ein solcher Ausschluss setzt aber in formeller Hinsicht eine Anhörung des auszuschließenden Mitglieds voraus, in materieller Hinsicht einen wichtigen Grund. Dieser kann bspw. in der fortdauernden oder nachhaltigen Verletzung von Pflichten des Mitglieds gegenüber dem Verband oder anderen Mitgliedern liegen.

Besonderes Verwaltungsrecht

Подняться наверх