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VIII. Finanzierung eines Zweckverbandes

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Ein Zweckverband finanziert sich aus unterschiedlichen Quellen und nimmt verschiedene Personen in Anspruch. Vorrangig erfolgt die Finanzierung durch die Verbandsangehörigen (1.), aber auch die Verbandsmitglieder (2. und 3.) tragen zu dem Verband bei. Daneben erzielt der Verband sonstige Erträge von Europäischer Union, Bund und Land (4.). Dem stehen erhebliche Aufwendungen für die von dem Verband zu verfolgenden Zwecke gegenüber (5.). Der Ausgleich von Erträgen und Aufwendungen erfolgt nach den Vorgaben des kommunalen Haushaltsrechts (6.).[103]

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