Читать книгу Besonderes Verwaltungsrecht - Группа авторов - Страница 206

III. Rechtsfolgen der Anstaltsbildung

Оглавление

108

Die Rechtsfolgen der Anstaltsbildung ähneln denjenigen der Errichtung eines Zweckverbandes; vor allem gehen die vorgesehenen Aufgaben auf die Anstalt über und es kann auch der Übergang der entsprechenden Befugnisse zum Erlass von Satzungen und Bescheiden vorgesehen werden.

Besonderes Verwaltungsrecht

Подняться наверх