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IV. Sonstige Einnahmequellen von Staat und Verwaltung
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Auch Sanktionen (Geldstrafen, Buß- und Zwangsgelder)[103] stellen systematisch Abgaben dar, da es sich um hoheitlich auferlegte Geldleistungspflichten handelt[104]. Das Recht der Sanktionen hat sich aber völlig gesondert vom Abgabenrecht entwickelt[105]. Entsprechendes gilt für durch Hoheitsakt festzusetzende Ersatzleistungen in Geld wie etwa bestimmte Schadensersatzleistungen oder Säumniszuschläge.