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2. Einteilung nach Art der Vermögensbewegung

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Die Einteilung nach Art der Vermögensbewegung knüpft an das Prinzip der Lastengerechtigkeit an, wonach jeder entsprechend seiner individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit[356] zu den öffentlichen Lasten beitragen soll[357]. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zeigt sich hierbei in den Grundformen des Einkommenszuwachses, des Vermögensbestandes oder der Einkommensverwendung[358].

Besonderes Verwaltungsrecht

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