Читать книгу Besonderes Verwaltungsrecht - Группа авторов - Страница 171

На сайте Литреса книга снята с продажи.

bb) Abwägungsdefizit

Оглавление

147

Ein Abwägungsdefizit ergibt sich dann, wenn nicht alle Belange berücksichtigt werden, die nach Lage der Dinge in die Abwägung einzustellen gewesen wären. Im Mittelpunkt dieser Anforderung steht also die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials. Wie gesehen besteht diesbezüglich kein Entscheidungsspielraum der Gemeinde. Sie unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle[451].

Besonderes Verwaltungsrecht

Подняться наверх