Читать книгу Handbuch des Verwaltungsrechts - Группа авторов - Страница 223

III. Nicht-Recht als Rechtsquelle

Оглавление

62

Nicht-Recht als Rechtsquelle des Verwaltungsrechts

Eine wichtige Funktion der Rechtsquellenlehre besteht darin, Recht von außerrechtlichen Sollensgeboten zu unterscheiden.[251] Diese strikte Zweiteilung wird durchbrochen, wenn im Rechtssystem selbst auf außerrechtliche Normen Bezug genommen wird. Dies kann sich aus verschiedenen Gründen anbieten. Hierzu zählen die Einbindung privaten Sachverstandes, die Erhöhung der Akzeptanz und Vollzugsbereitschaft bei den Normadressaten, aber auch die Vermeidung einer unbedingten, strikten Verbindlichkeit zugunsten einer flexibleren situativen Normanwendung.[252]

Handbuch des Verwaltungsrechts

Подняться наверх