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Öffentlich-rechtliche Institute
ОглавлениеDer zweite große Bereich im deutschen Bankenwesen sind die sogenannten öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, also Banken, bei denen öffentlich-rechtliche Gesellschafter an Bord sind. Das sind
die Sparkassen, die in der Regel im Besitz regionaler Träger (Städte, Gemeinden, Landkreise) sind;
die Landesbanken, die im Besitz von Bundesländern, regionalen Sparkassen oder anderen Mischformen sind. Eine Landesbank ist ein Spitzeninstitut der Sparkassen, in der Regel getragen von den regionalen Sparkassen- und Giroverbänden, gemeinsam mit dem jeweiligen Bundesland. Üblicherweise unterstützen Landesbanken die bankmäßigen Geschäfte der Bundesländer, auch von Kommunen und Kommunalverbänden. Als sogenannte Girozentrale dienen sie den Sparkassen als eine zentrale Verrechnungsstelle für den bargeldlosen Zahlungsverkehr.
die öffentlich-rechtlichen Institute, die der Bund trägt, beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die 1948 gegründet wurde, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu finanzieren.
Die Sparkassen wurden im 18. Jahrhundert gegründet, um den Sparsinn und die Vermögensbildung vor allem der ärmeren Bevölkerung zu fördern; zudem sollen sie die ortsansässige Bevölkerung mit Krediten versorgen.
Bis 2005 gab es für die Sparkassen eine Besonderheit: Gegenüber den Kunden des Instituts bestand die Gewährträgerhaftung, die besagte, dass die Träger bei einer Pleite der Sparkasse gegenüber den Kunden einspringen soll. Dazu gab es die sogenannte Anstaltslast, die besagte, dass die Träger eine Sparkasse bei Bedarf mit den nötigen Finanzmitteln versorgen musste. 2005 wurde die Gewährträgerhaftung abgeschafft, die Anstaltslast umgestaltet.