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Obdachlosigkeit vermeiden: Mietschulden

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Mietschulden sind brandgefährlich – zahlen Sie Ihre Miete nicht, droht Ihnen Obdachlosigkeit. Dabei zählen auch Nebenkosten und Nachzahlungen zu den Mietschulden. Ab zwei Monaten Mietrückstand kann der Vermieter Ihnen fristlos kündigen; er muss Sie in diesem Fall auch nicht vorher abmahnen.

Wenn Sie Ihre Miete nicht mehr zahlen können, brauchen Sie Hilfe: Der örtliche Mieterverein, das Sozialamt, das Wohnungsamt oder das Jobcenter sind erste Anlaufstellen. Viele Kommunen haben auch Anlaufstellen für Notfälle und städtische Übergangswohnungen. Am besten lassen Sie es nicht so weit kommen.

Ebenfalls vermeiden sollten Sie eine Stromsperre, weil Sie Ihren Strom nicht bezahlen – ab 100 Euro Schulden kann man Ihnen den Saft abdrehen, abgesehen von Härtefällen wie der Versorgung von Kleinkindern oder Pflegebedürftigen.

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