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Nur in Ausnahmefällen: Bürgschaften

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Eine Bürgschaft ist eine einfache Sache: Wenn Sie Bürge sind, verpflichten Sie sich, die Schulden eines Dritten zu übernehmen, falls dieser zahlungsunfähig wird. Man unterscheidet zwei Arten von Bürgschaft:

 Bei einer Ausfallbürgschaft werden Sie als Bürge erst zur Kasse gebeten, wenn alle Versuche fehlgeschlagen sind, vom Gläubiger Geld zu bekommen.

 Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft müssen Sie sofort zahlen, sobald der Gläubiger in Verzug gerät.

In der Regel können Sie eine Bürgschaft nicht kündigen, aber Sie können die Dauer der Bürgschaft festlegen sowie den Maximalbetrag, für den Sie bürgen. Das reduziert Ihr Risiko als Bürge.

Überlegen Sie es sich drei- bis fünfmal, ob Sie bürgen wollen. Aus einer Bürgschaft wieder herauszukommen, ist schwierig, sie wird sogar vererbt.

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