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Gerichtsvollzieher und Vermögensauskunft

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Häufen sich die Mahnungen und unbezahlten Rechnungen, so steht unerwünschter Besuch ins Haus: Der Gerichtsvollzieher. Er kündigt sich in der Regel an, aber unterdrücken Sie den Impuls, einfach die Tür nicht zu öffnen – im Zweifelsfall kommt er mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss wieder und lässt Ihre Wohnung vom Schlüsseldienst öffnen – auf Ihre Kosten.

Allerdings reichen offene Rechnungen oder Mahnungen nicht aus, Ihr Gläubiger muss sogenannte vollstreckbare Titel besitzen, also Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile und notarielle Urkunden. Das gilt aber nicht für Behörden, beispielsweise das Finanzamt, die können schon mit einem Bescheid vollstrecken und schicken Ihnen zwar nicht den Gerichtsvollzieher, aber einen Vollstreckungsbeamten ins Haus.

Wenn der Gerichtsvollzieher auf dem Spielplan steht, drohen zwei Maßnahmen:

 Sachpfändung: Der Gerichtsvollzieher sucht nach pfändbaren Gegenständen. Kleinere nimmt er sofort mit, auf größere kommt ein Pfandsiegel (der berüchtigte Kuckuck).

 Vermögensauskunft: Früher nannte man das »Offenbarungseid«. Sie müssen nun alles angeben, was Sie haben: Einkommen, Bargeld, Konten, Auto, Aktien, Kapitallebensversicherungen und andere Wertgegenstände.

Gepfändet wird alles, was Wert hat, außen vor sind nur Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (beispielsweise Kleidung, Wäsche) und Haushaltsgegenstände (zum Beispiel Geschirr, Elektrogeräte, Kühlschrank) für eine bescheidene Haushaltsführung. Gehören Gegenstände in Ihrem Haushalt anderen Personen, dürfen sie nicht gepfändet werden. Auto und Computer werden nicht gepfändet, wenn Sie diese für berufliche Zwecke benötigen.

Widerstehen Sie der Versuchung, vor dem Besuch des Gerichtsvollziehers wertvolle Gegenstände in den Keller oder zu Nachbarn zu schaffen. Tun Sie das, stehen Sie mit einem Bein bereits im Gefängnis. Das gilt auch für den Fall, dass Sie das Pfandsiegel entfernen oder beschädigen.

Wenn es geht, vermeiden Sie die Vermögensauskunft, indem Sie Ihre Schulden begleichen oder eine Einigung mit den Gläubigern suchen. Als Folge dieser Vermögensauskunft – die ja auch die Schufa (siehe den Kasten »Der Schuldenwächter: Die Schufa«) erfährt – kann Ihnen Ihr Dispositionskredit gekündigt werden, Sie bekommen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche, und Pfändungen sind nun wahrscheinlicher. Ist es so weit gekommen, hilft nur noch eins: der Gang in die Privatinsolvenz.

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