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Gregors Kalenderreform: 3 Tage zu wenig?

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Diese Abweichung wurde bald erkannt. Es dauerte jedoch bis zum Jahre 1582, bevor unter Papst Gregor XIII. eine Kalenderreform ins Werk gesetzt werden konnte, welche den aufgelaufenen Fehler korrigierte und für künftige Zeiten eine verfeinerte Schaltregel festlegte. Im Vorfeld dieser Reform hatte der Papst bei den führenden Wissenschaftlern angefragt, wie viele überzählige Schalttage zu berücksichtigen seien. Die Gutachter hatten zu einer Korrektur von mindestens 12 Tagen geraten, um die rund 16 Jahrhunderte zuvor bestehenden Verhältnisse zwischen Jahreslauf und Kalender wieder herzustellen.1 Sie waren dabei vom Jahr -44 u.Z. für die julianische Reform ausgegangen.

Nach kirchlicher Tradition war jedoch für den Frühlingsbeginn, der die Basis der Osterrechnung bildete, stets der 21. März maßgebend gewesen. Papst Gregor erkannte den Widerspruch: 1600 Jahre zuvor wäre das Äquinoktium (Tagundnachtgleiche) jedoch auf den 24. März gefallen. Hiervon war aber nichts überliefert. Genau so wenig wie von einer Korrektur um drei Tage in frühchristlicher Zeit.

Angesichts dieses Dilemmas gab Gregor der kirchlichen Überlieferung den Vorrang und entschied sich richtigerweise (wenn auch mit falscher Begründung) für eine Anpassung von nur 10 Tagen, durch welche der kalendarische Frühlingsbeginn fürderhin wieder auf den 21 März fiel. In seiner Enzyklika 'Inter Gravissimas' (diese war, wie üblich, nach den Anfangsworten des Textes benannt) ordnete er unter Anderem folgendes an:

7. Um nun das Frühlingsäquinoktium, das von den Vätern des Konzils von Nicäa auf den 21. März (XII. Kal. Aprilis) festgelegt worden war, auf eben diesen Platz zurückzuführen, ordnen wir an und befehlen wir, dass von dem Monat Oktober des Jahres 1582 zehn Tage vom 5. Oktober einschließlich (III. Nona) bis zum 14. Oktober (pridie Idus) herausgenommen werden.

Auf die von Gregor vermutete Kalenderreform zu Nicäa gibt es keinerlei Hinweise. Andererseits war eine Begründung für die von der Empfehlung der Wissenschaftler abweichende Entscheidung des Papstes angezeigt. 10 Tage gleichen nun einmal die Kalenderabweichung von 1282 Jahren aus. Subtrahiert man diese vom Jahr 1582, so ergibt sich der Stand des Jahres 300 u.Z. Dieses liegt nun recht nahe am überlieferten Zeitpunkt des Konzils von Nicäa im Jahr 325, auf dem unter Anderem die Modalitäten für die Bestimmung des Osterdatums beraten wurden.

Für den Papst mögen andere Gründe hinzu gekommen sein, die den Ausschlag dafür gaben, sich gegen die Empfehlung der Wissenschaftler zu entscheiden und dann die entsprechende Begründung nachzuschieben: Es galt politische Verwicklungen zu vermeiden, die eine vom gewohnten 21. März abweichende Basis für die Osterrechnung, den Computus Paschalis mit einiger Sicherheit bewirkt hätte. Wie groß die Beharrungskräfte jedoch tatsächlich waren, die sich dennoch gegen seine Reform sträubten – teilweise bis in unsere Zeit hinein – konnte Gregor seinerzeit wohl kaum ermessen.

Festzuhalten bleibt: Mit der Gregorianischen Kalenderreform und ihrer Begründung ist seit dem Jahre 1582 der Widerspruch zwischen dem überlieferten Jahr der Reform Cäsars und dem damaligen Tag des Frühlingsanfangs für jedermann dokumentiert!

Warum aber, so ist zu fragen, konnte eine Kalenderreform von 10 Tagen zum traditionellen Datum für die Tagundnachtgleiche zurückführen? Ist es vorstellbar, dass die Sonnenuhr des Augustus nur aufgrund vorausgehender fehlerhafter Schaltungen zum Zeitpunkt ihrer Errichtung die Tagundnachtgleiche für wenige Jahre korrekt am 21.3. und am 23.9. anzeigte?

Oder fand tatsächlich zu Nicäa eine Korrektur um drei Tage statt? In diesem Falle wären der Geburtstag des Augustus und die Tagundnachtgleiche bei Errichtung der Sonnenuhr infolge der Fehlschaltungen nicht zusammengefallen.

Beides erscheint wenig wahrscheinlich. So verbleibt nur eine weitere Möglichkeit:

Die Zeitspanne zwischen Augustus und Gregor war rund 300 Jahre kürzer als es die Jahreszahlen vermuten lassen.

Da über die Ereignisse der römischen Kaiserzeit viele und auch glaubhafte Berichte vorliegen, die von Bodenfunden, Kunstwerken und Münzbildnissen gestützt werden, verschieben sich damit auch große Teile der Geschichte des römischen Kaiserreichs um drei Jahrhunderte. Welche weiteren Auswirkungen diese Annahme hat, ob sie auch das republikanische Rom betrifft, sowie andere mit Rom verknüpfte Reiche und ob auch die fränkischen Herrscher betroffen sind, bleibt abzuklären. Wir werden darauf zurückkommen.

Die Frage, ob die Geburt Jesu in die Regierungszeit des Augustus fiel, bleibt hiervon natürlich ebenso unberührt wie die Frage, ob dem Bericht des Lukas ein historisches Ereignis zu Grunde liegt.

Der größte Irrtum der Weltgeschichte

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