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1.6 Aufgaben des Brandschutzingenieurs

Es bestehen heute, wie oben unter Punkt 1.5 dargelegt, eine Vielzahl von gegenseitigen Abhängigkeiten, aber auch Kompensationsmöglichkeiten zwischen den 4 Komponenten eines Brandschutzganzheitlicherganzheitlichen Brandschutzes, etwa wie es in Abbildung 1-5 für die wichtigsten InterdependenzenInterdependenzenim Brandschutz angedeutet ist.

Aufgabe von BrandschutzingenieurenBrandschutzingenieur ist es nunmehr, bei der Planung von baulichen Anlagen durch eine möglichst optimale Abstimmung der einzelnen Komponenten eines ganzheitlichen Brandschutzes im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes (z.B. nach Brandschutzkonzeptn. vfdb 01/01vfdb-Richtlinie 01/01 [1.59]) vfdb-Richtlinie01/01eine den Sicherheitsanforderungen der Gesellschaft einerseits und den ökonomischen Vorgaben des Betreibers andererseits entsprechende Lösung zu finden. Dabei sind u.a. die folgenden Einzelfragen zu beantworten und die sich ergebenden Maßnahmen aufeinander abzustimmen und sinnvoll zu integrieren:

Baulicher BrandschutzBrandschutzBaulicherBaulicher Brandschutz

 Wie ist die Zugänglichkeit der baulichen Anlagen vom öffentlichen Straßenraum? (Zugänge, Zufahrten)

 Gibt es einen zentralen Feuerwehr-Anlaufpunkt?

 Sind die Rettungswege nach Anzahl, Länge und Ausbildung ausreichend?

 Sind rauchdichte Türen und/oder Rauchabzüge erforderlich?

 Entsprechen die Brandabschnitte und anderen brandschutz-technischen Unterteilungen und die Ausführung der trennenden Bauteile den Anforderungen?

 Wie sind Öffnungen in abschnittsbildenden Bauteilen abgeschlossen? Sind anlagentechnische/steuerungstechnische Maßnahmen erforderlich?

 Wie sind Rauchabschnitte angeordnet und entsprechen die Bauteile (Rauchschürzen, Rauchschutztüren) den Anforderungen?

 Sind die Bauteile hinsichtlich des Feuerwiderstandes (Standsicherheit, Raumabschluss, Isolierung usw.) ausreichend dimensioniert?

 Sind brennbare der Baustoffe vorhanden und ggf. ausreichend geschützt?

Anlagentechnischer BrandschutzBrandschutzAnlagentechnischerAnlagentechnischer Brandschutz

 Sind aufgrund des Gefahrenpotentials Brandmeldeanlagen erforderlich? Welche Brandkenngrößen sollen überwacht werden? Welche Bereiche sollen überwacht werden und zu welcher Stelle erfolgt die Aufschaltung?

 Welche Alarmierungseinrichtungen für die Mitarbeiter sind erforderlich und wer löst die Alarmierung aus?

 Wo sind welche automatischen Löschanlagen vorhanden? Wie werden diese ausgelöst? Sind Maßnahmen durch Mitarbeiter oder die Feuerwehr erforderlich oder vorgesehen?

 Welche sonstigen brandschutztechnischen Einrichtungen, wie Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlagen, halbstationäre Löschanlagen und Einspeisestellen für die Feuerwehr, werden benötigt und wo sind diese anzuordnen?

 Welche Bereiche sind gegen Raucheintritt abzusichern bzw. zu entrauchen? Welche Anlagenart ist erforderlich? Wann und wie wird diese ausgelöst? Welchen Einfluss hat dies auf die Rettungswegsituation?

 Wo sind zum Schutz von Bauteilen oder Einrichtungen Wärmeabzugsanlagen erforderlich und wie wirken sich diese auf die Rettungswegsituation oder automatische Löschanlagen aus?

 Berührt das Lüftungskonzept den Brandschutz (z.B. durch erforderliche Umsteuerung der Lüftungsanlagen von Um- auf Abluftbetrieb) oder sind seitens des Brandschutzes Anforderungen an das Lüftungskonzept zu stellen?

 Wie ist der Funktionserhalt der sicherheitsrelevanten Anlagen über die erforderliche Zeit sichergestellt? (Netzersatzversorgung, Ausführung der Zuleitungen, Sicherheits- und Notbeleuchtung)

 Haben Aufzüge eine Brandfallsteuerung? Wo wird die Notrufabfrage aufgeschaltet? Sind Feuerwehraufzüge erforderlich?

 Ist die einwandfreie Kommunikation von Einsatzkräften im Objekt sichergestellt? Sind Gebäudefunkanlagen erforderlich und wie sind diese ggf. auszuführen und in Betrieb zu nehmen?

Abbildung 1-5:

Einige Interdependenzen im System Brandschutz

Betrieblicher BrandschutzBrandschutzBetrieblicherBetrieblicher BrandschutzBrandschutzInterdependenzen

 Sind eine Brandschutzordnung nach DIN 14096, eine Evakuierungsplanung und Rettungswegpläne erforderlich?

 Werden die Mitarbeiter ausreichend über die Brandschutzordnung informiert?

 Ist ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen? Welche Befugnisse sollte dieser haben?

 Werden Kennzeichnung der Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig überprüft?

 Sind in ausreichendem Umfang Kleinlöschgeräte (Feuerlöscher, Löschdecken) vorhanden und die Mitarbeiter ausreichend in die Handhabung eingewiesen? Erfolgen regelmäßige Nachschulungen/Unterweisungen?

 Ist die Einrichtung einer Werkfeuerwehr erforderlich? Welche Aufgaben soll/muss diese eigenverantwortlich übernehmen?

Abwehrender BrandschutzBrandschutzAbwehrenderAbwehrender Brandschutz

 Wie ist die Leistungsfähigkeit der zuständigen Feuerwehren? Ist diese Leistungsfähigkeit tageszeitabhängig?

 Wie lang ist die Hilfsfrist? Wie kann diese beeinflusst werden?

 Ist die Löschwasserversorgung ausreichend? Welche Maßnahmen zur Verbesserung sind unter Berücksichtigung des Wasserbedarfes von automatischen Löschanlagen ggf. erforderlich?

 Sind Sonderlöschmittel erforderlich? Hält der Betrieb diese in ausreichender Menge vor?

 Sind Anlagen zur Löschwasserrückhaltung erforderlich?

 Ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 erforderlich bzw. vorhanden?

 Welche Flächen für die Feuerwehr (Aufstell- und Bewegungsflächen) sind erforderlich?

 Sollten Feuerwehr-Schlüsseldepots (Feuerwehrschlüsselkästen) eingerichtet werden, um den Zugang zu ermöglichen oder zu erleichtern?

 Gibt es Bereiche die vorrangig oder nicht durch die Feuerwehr zu begehen sind?

Auf internationaler Ebene werden im System der ISO-Normen 13387 „Fire Safety EngineeringFire safety engineering“ [1.60] realistische Annahmen über die Entstehung, Ausbreitung und die mögliche Auswirkung von Bränden erarbeitet, die WirksamkeitWirksamkeitaktiver Brandschutzmaßnahmen aktiver Brandschutzmaßnahmen, wie automatischer Brandmelde- und Löschanlagen und der Feuerwehren, beschrieben und Hinweise zur Integration in moderne Brandschutzkonzepte für Gebäude gegeben. Einen ähnlichen Ansatz hat auf nationaler Ebene ein Projekt der TU Braunschweig zum Aufbau von Expertensystemen für die brandschutztechnische Beurteilung von Gebäuden verfolgt (siehe hierzu bei Kiel [1.61]) und den Leitfaden Ingenieurmethoden des Brandschutzes [1.62] vorgelegt.

Bis zum Vorliegen ingenieurwissenschaftlich abgesicherter und allgemein anerkannter Regeln zur Bewertung von aktiven Brandschutzmaßnahmen im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes muss individuell abgestimmt auf den Einzelfall und unter sinngemäßer Anwendung der Regeln der vfdb-Richtlinie 01/01 „Brandschutzkonzept“ [1.59] ein allgemein, das heißt vom Fachingenieur, vom Betreiber, von der öffentlichen Feuerwehr und von der Bauordnungsbehörde, akzeptiertes Konzept erarbeitet werden. Die in Abbildung 1-5 nur angedeuteten komplexen Interdependenzen der 4 Säulen des Brandschutzes machen

„… die Notwendigkeit eines umfassenden Sachverstandes und die Fähigkeit zum interdisziplinären Denken des Brandschutzingenieurs (besser eines Teams von Brandschutzingenieuren) besonders deutlich …“ (zitiert nach Wiese [1.63]).

Schon das national oder international vorhandene technische Regelwerk, das heißt also DIN-Normen, EN-Normen, VDE-Richtlinien, VdS-Vorschriften etc., ist inzwischen so umfassend und komplex, dass es häufig nur noch für den Fachingenieur – beispielsweise für Brandmeldeanlagen oder Rauchabzugsanlagen – in seiner Auswirkung vollständig zu erfassen ist.

Im Folgenden werden die für Architekten und Ingenieure (auch Brandschutz- und Feuerwehringenieure) wichtigsten technischen Regeln und ihre Auswirkungen auf den Entwurf, die Planung und die Ausführung von Bauvorhaben aufgezeigt und das für Architekten und Ingenieure erforderliche Basiswissen vermittelt. Dabei wird der Schwerpunkt der Darstellung jeweils auf die vorhandenen bzw. in Kürze erwarteten technischen Regeln gelegt. Diese stellen, da sie den allgemein anerkannten Stand der Technik wiedergeben, notwendigerweise im gewissen Umfang Kompromisse dar und entsprechen daher nicht immer in vollem Umfange dem heute vorhandenen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis. Die dargestellten Tatbestände und Regeln sind im Allgemeinen aber als nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für ein ganzheitliches Brandschutzkonzept ausreichend. Zur tieferen Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen wird jeweils auf die Fachliteratur und als Einstieg insbesondere auf den Brandschutzleitfaden der vfdb hingewiesen [1.62].

Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz

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