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2.3 Arten der Feuerwehren

FeuerwehrArtenJe nach dem Ergebnis der Risikoanalyse ist die Feuerwehr einer Gemeinde als Freiwillige Feuerwehr oder als Berufsfeuerwehr aufzustellen. Großstädte müssen auf gesetzlicher Grundlage grundsätzlich eine Berufsfeuerwehr aufstellen (Punkt 2.3.2).

Werkfeuerwehren sind Einrichtungen von Betrieben und damit keine öffentlichen Feuerwehren. Sie sollen für die besonderen Gefahren bestimmter Betriebe die öffentlichen Feuerwehren ergänzen und verstärken (Punkt 2.3.5).

2.3.1 Freiwillige Feuerwehren – FF

Freiwillige FeuerwehrenFFFreiwillige FeuerwehrenDa die weit überwiegende Anzahl der Kommunen in Deutschland keine Großstädte sind, stellen sie lediglich eine Freiwillige Feuerwehr auf. Die Anzahl und Einsatzzahlen der Freiwilligen Feuerwehren sind Tabelle 2-1 zu entnehmen.

Kennzeichnend für Freiwillige Feuerwehren sind die folgenden Merkmale:

 Freiwillige Feuerwehren sind in jeder Gemeinde vorhanden,

 die Feuerwehrmänner und -frauen sind ehrenamtlich tätig,

 die Feuerwehrangehörigen (Sammelbegriff) kommen im Alarmfall aus der Wohnung oder vom Arbeitsplatz,

 Freiwillige Feuerwehren erreichen Ausrückezeiten von 5 bis 6 Minuten, insbesondere tagsüber ist diese Zeit nicht selten länger,

 Freiwillige Feuerwehren treffen im ersten Zugriff mit 3 bis 6 Feuerwehrangehörigen (SB) ein, tagsüber ist jedoch gelegentlich kein Ausrücken möglich, da nicht genügend Feuerwehrmitglieder ihren Arbeitsplatz in der Gemeinde haben (dies gilt insbesondere für kleinere Gemeinden, siehe hierzu [2.18] und Punkt 2.4.5).

 Ausbildung [2.19]:

 generell 50 Std. bis 160 Std.

 Spezialkräfte bis 240 Std.(z.B. für schwere technische Hilfeleistung, Chemieschutz)

 Führungskräfte bis 400 Std.

 Die Erfahrung der Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren ist zum Teil groß (wenn sie nahe am Feuerwehrhaus wohnen und/oder arbeiten und somit nahezu alle Einsätze miterleben), im Durchschnitt jedoch eher gering.

Freiwillige Feuerwehren Gesamteinsätze 1.369.897
Brände und Explosionen 165.110
Wehren 22.155 Technische Hilfeleistung 405.348
Wachen (Feuerwehrhäuser) 30.212 Notfallrettung 463.155
Ständig besetzte Wachen 160 Krankentransport 145.243
Aktive Mitglieder 997.603 Sonstige (incl. Kat.-Alarme) 83.098
Hauptberuflich Aktive 7.081 Fehlalarme 107.943

Tabelle 2-1:

Freiwillige Feuerwehren in Deutschland 2018 (nach [2.17])

2.3.2 Berufsfeuerwehren – BF

BerufsfeuerwehrenBFBerufsfeuerwehrenBerufsfeuerwehren sind in Großstädten (ab 100 000 Einwohner) zwingend einzurichten (in einigen Bundesländern bereits für jede Kreisfreie Stadt [2.20]). Die kleinste Kommune mit Berufsfeuerwehr ist derzeit (Mitte 2021) Altenburg mit nur ca. 31500 Einwohnern [2.21].

Kennzeichnend für Berufsfeuerwehren sind die folgenden Merkmale:

 Feuerwehrmänner und -frauen der Berufsfeuerwehren sind als Beamte hauptamtlich tätig,

 die Feuerwehrangehörigen sind stets, das heißt 24 Std. täglich, 365 Tage im Jahr, auf Feuerwachen zum Ausrücken bereit,

 Berufsfeuerwehren erreichen Ausrückezeiten von 1 bis 2 Minuten (ein guter Wert sind 70 bis 90 Sek.),

 Berufsfeuerwehren treffen im ersten Zugriff an der Schadenstelle mit 12 bis 16 Feuerwehrangehörigen (SB) ein; die Anzahl richtet sich dabei zum einen nach der Stärke der Feuerwehr, zum anderen nach dem Alarmierungsstichwort („Feuer“, „Feuer mit Menschenleben in Gefahr”, „Technische Hilfeleistung”).

 Ausbildung [2.22]:

 für die Laufbahngruppe 1 Eingangsamt 2 (ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst) sind 2400 Std. (1,5 Jahre) Ausbildung erforderlich, Eingangsvoraussetzung ist dabei eine abgeschlossene Lehre in einem für die Feuerwehr geeigneten Beruf (z.B. Tischler, Schlosser, Kfz-Mechatroniker);

 Führungskräfte der Laufbahngruppe 2 Eingangsamt 1 (ehemals gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) erhalten mindestens 3 200 Std. Ausbildung (2 Jahre), durch weitere obligatorische Lehrgänge kommen schnell bis zu 4 000 Std. zusammen;

 Eingangsvoraussetzung für diese Führungskräfte ist ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium (z.B. Bauingenieur, Maschinenbauingenieur, Chemieingenieur);

 Führungskräfte der Laufbahngruppe 2 Eingangsamt 2 (ehemals höherer feuerwehrtechnischer Dienst), die in der Regel als Leiter von Feuerwehren bzw. Abteilungsleiter größerer Feuerwehren tätig sind, erhalten eine feuerwehrtechnische Ausbildung von bis zu 4 000 Std. (2 Jahre Brandreferendariat siehe [2.22], zuzüglich div. Speziallehrgänge,); Eingangsvoraussetzung für die höheren Führungskräfte ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Ingenieur oder Naturwissenschaftler.

 die Erfahrung von Berufsfeuerwehrbeamten ist in der Regel groß, vielfältig und fundiert.

Berufsfeuerwehren Gesamteinsätze 2.935.798
Brände und Explosionen 74.751
Wehren 105 Technische Hilfeleistung 216.539
Wachen (Feuerwehrhäuser) 317 Notfallrettung 2.021.040
Ständig besetzte Wachen 309 Krankentransport 402.360
Aktive Mitglieder 33.549 Sonstige (incl. Kat. Alarme) 108.732
Hauptberuflich Aktive 33.116 Fehlalarme 112.376

Tabelle 2-2:

Berufsfeuerwehren in Deutschland 2018 (nach [2.17] und [2.21])

2.3.3 Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften – FF mit HaK

Freiwillige Feuerwehrenmit hauptamtlichenKräftenFF mit HaKFreiwillige FeuerwehrenFreiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften (in manchen Ländern auch Hauptamtliche WachbereitschaftenHauptamtliche WachbereitschaftenFreiwillige Feuerwehren genannt) bestehen in der Mehrzahl des Personals aus Freiwilligen Feuerwehrmännern und -frauen. Aufgrund der Vielzahl der Einsätze in größeren Gemeinden (ca. ab 30 000 bis 50 000 Einwohner) ist es jedoch erforderlich, für den ersten Abmarsch Berufsfeuerwehrleute zur Verfügung zu haben (siehe hierzu z.B. in ThürFw-OrgVO § 1 Abs. 4 [2.22]). Im zweiten Abmarsch werden dann die Freiwilligen Feuerwehrkräfte eingesetzt. Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften nehmen also eine Zwischenstellung zwischen Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren ein.

In Niedersachsen sind z.B. die Feuerwehren von Celle und Hameln Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften. Die Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften werden statistisch als Freiwillige Feuerwehren erfasst, daher sind ihre Werte in Tabelle 2-1 enthalten.

2.3.4 Pflichtfeuerwehren – PF

PflichtfeuerwehrenPFPflichtfeuerwehrenPflichtfeuerwehren sind dann einzurichten, wenn in einer Gemeinde keine Freiwillige Feuerwehr zustande kommt. Derzeit (2021) gibt es in der gesamten Bundesrepublik nur 5 Pflichtfeuerwehren. Die statistischen Daten sind in Tabelle 2-1 mit enthalten.

2.3.5 Werkfeuerwehren – WF

WFWerkfeuerwehrenWerkfeuerwehrenBetriebe, deren GefahrenpotentialGefahrenpotentialin Betrieben so hoch liegt, dass der Gemeinde nicht zugemutet werden kann, ausschließlich für die Gefahrenabwehr in diesem Betrieb Feuerwehrpersonal und Feuerwehrgerät vorzuhalten, können verpflichtet werden, zur Verstärkung der gemeindlichen Feuerwehr eine anerkannte WerkfeuerwehrWerkfeuerwehrenanerkannte aufzustellen (§ 15 NdS BrandSchG [2.1]). Anhand einer Risikoanalyse der betrieblichen Gegebenheiten und Definition von Schutzzielen sind die Stärke und die technische Leistungsfähigkeit der Werkfeuerwehren festzulegen (siehe z.B. bei Tschöpe [2.24]). Bemessungv. WerkfeuerwehrenEs ist möglich, außerhalb der Betriebszeit die Anzahl der einsatzbereiten Feuerwehrangehörigen zu verringern, wenn die dann vorhandene Gefahrenlage es erlaubt. Anerkannte WerkfeuerwehrenAnerkannte WerkfeuerwehrenWerkfeuerwehren müssen jedoch mit einer Mindeststärke von 6 Feuerwehrmännern, die in der Regel nach den Grundsätzen für Berufsfeuerwehren auszubilden sind, einsatzbereit sein. Diese 6 Funktionen sind während der regelmäßigen Betriebszeit einsatzbereit zu halten.

Durch die Aufstellung einer anerkannten WerkfeuerwehrWerkfeuerwehrenVerpflichtung zur Aufstellung können Betriebe entweder sonst erforderliche bauliche und/oder anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen vermeiden bzw. minimieren (vergl. Abbildung 1-5) und/oder ihre Versicherungsprämien deutlich senken. Dies liegt daran, dass Werkfeuerwehrmänner (SB) über eine sehr gute Ortskenntnis in ihrem Betrieb verfügen und an potentiellen Schadenorten in sehr kurzer Zeit – in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Minuten – eintreffen und tätig werden können.

In manchen Betrieben werden daneben noch sog. BetriebsfeuerwehrenBetriebsfeuerwehren oder HausfeuerwehrenHausfeuerwehrenWerkfeuerwehren aufgestellt. Sie sind jedoch, wenn sie nicht als Werkfeuerwehr anerkannt werden, als nichtöffentliche (private) Feuerwehrenprivate FeuerwehrenWerkfeuerwehrennichtöffentliche FeuerwehrenWerkfeuerwehren Einrichtungen der Betriebe. Damit sind sie dem organisatorischen Brandschutz zuzuordnen.

Werkfeuerwehren Gesamteinsätze 182.985
Brände und Explosionen 8.216
Wehren 771 Technische Hilfeleistung 48.840
Wachen (Feuerwehrhäuser) 682 Notfallrettung 28.173
Ständig besetzte Wachen 238 Krankentransport 14.962
Aktive Mitglieder 33.305 Sonstige (incl. Kat. Alarme) 45.802
Hauptberuflich Aktive 9.729 Fehlalarme 36.992

Tabelle 2-3:

Werkfeuerwehren in Deutschland 2018 (nach [2.17])

Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz

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