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1.7 Abwehrender Brandschutz

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Der abwehrende Brandschutz Abwehrender Brandschutzumfasst nach DIN 14011 [1.64] alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen, die bei Bränden und Explosionen entstehen. Hiermit ist in der Hauptsache die Aufgabe der Feuerwehren im Abwehrenden Brandschutz umschrieben; die BrandbekämpfungBrandbekämpfungd. Laien durch Laien (hierzu gehören auch eingewiesene Personen) wird im Allgemeinen dem Betrieblichen Brandschutz zugeordnet (Punkt 1.5). Der Begriff „Bekämpfung“ meint hier aktive Maßnahmen durch Menschen (Feuerwehrpersonal) und grenzt an dieser Stelle den Abwehrenden Brandschutz gegen den Anlagentechnischen Brandschutz ab.

Neben den Feuerwehren selbst werden üblicherweise folgende Einrichtungen zum Abwehrenden Brandschutz gezählt

 die für den Feuerwehreinsatz erforderlichen Flächen auf Grundstücken (Kapitel 3),

 die Einrichtungen der Löschwasserversorgung (Kapitel 4).

Die Organisation und Durchführung der BrandbekämpfungBrandbekämpfungd. d. Feuerwehr durch die Feuerwehr insgesamt ist bei weitem zu umfangreich und komplex, um sie hier auch nur annähernd vollständig darstellen zu können. Auf die interessanten und relativ ausführlichen Darstellungen von de Vries [1.24], Kemper [1.65], und Cimolino et al. [1.66] wird insofern verwiesen.

Wichtiger als Kenntnisse über die Durchführung der Brandbekämpfung sind für den Architekten und Ingenieur Kenntnisse über die Einsatzmöglichkeiten und die Einsatzgrenzen der Feuerwehren (Kapitel 2), um diese im Rahmen ganzheitlicher Brandschutzkonzepte angemessen berücksichtigen zu können.

Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz

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