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1.2 Brandbekämpfung

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Um den von Bränden verursachten Personen- und Sachschaden zu minimieren (vergl. Punkt 1.1, insbesondere Tabelle 1-1 ), muss eine BrandbekämpfungBrandbekämpfung erfolgen. Brandbekämpfung heißt, einen Brand zunächst auf den vorgefundenen Umfang zu beschränken und schließlich zu löschen. Hierzu muss mindestens eine der folgenden Grundbedingungen für ein Feuer FeuerGrundbedingungenbeseitigt werden (siehe hierzu Punkt 14.1.4 und bei Rempe et al. [1.10]):Grundbedingungeneines Feuers

 der brennbare Stoffbrennbarer Stoff

 der SauerstoffSauerstoffals Brandvoraussetzung

 die ZündenergieZündenergie

 das richtige MischungsverhältnisMischungsverhältnisrichtiges für Feuer

Als Löscheffekte werden angewendet (Anhang 2, Rempe/Rodewald [1.10]):

 Kühlen (Entfernung der Zündenergie und/oder des brennbaren Stoffes)LöscheffektKühlen

 Ersticken Fernhalten des Sauerstoffes vom brennbaren Stoff)LöscheffektErsticken

 Antikatalyse (Unterbrechung der chemischen Reaktion in der Flamme)LöscheffektAntikatalyse

Den Feuerwehren stehen heute im Einsatz die folgenden LöschmittelLöschmittel zur Verfügung (zur weiteren Erläuterung siehe Punkt 14.3.1 und bei Rempe et al. [1.10] sowie bei Friedman [1.22]):

Wasser Reines Wasser Wasser mit Zusätzen Wasser in feinzerteilter Form
Luftschaum Schwerschaum (incl. Druckluftschaum) Mittelschaum Leichtschaum
Löschpulver BC-Pulver ABC-Pulver Metallbrandpulver
Kohlendioxid CO 2 CO2-Gas CO2-Aerosol CO2-Schnee

Die einsatztaktische Auswahl der für den jeweils vorgefundenen oder zu erwartenden Brand geeigneten LöschmitteLöschmittelgeignetesl und Löschverfahren wird beeinflusst durch:

 die Art des brennbaren Stoffes (Brandklasse nach DIN EN 2 [1.23]),

 die Verfügbarkeit der Löschmittel,

 die Möglichkeit der tatsächlichen Anwendung (de Vries [1.24]),

 die Art und Größe zu erwartender Nebeneffekte (Schädigungen).

In Löschanlagen und Feuerlöschern werden in Deutschland zusätzlich zu den oben genannten noch die folgenden Löschmittel verwandt (weitere Löschmittel, die in Deutschland noch nicht allgemein angewendet werden, sind unter Punkt 14.3 beschrieben):

Halogenierte Kohlenwasserstoffe FM-200®, Novec 1230®, Trigon® 300 (Halone 1211 und 1301 nicht mehr zulässig)
Sonstige Gasförmige Löschmittel Argon Stickstoff Mischgase
Sonderlöschmittel Aerosol

Für den Brandschutzingenieur sind bei der Planung von Löschanlagen neben der geplanten Wirksamkeit auch die zu erwartenden Kosten von großer Bedeutung.

Eine etwas ausführlichere Darstellung der Phänomene Verbrennen und Löschen enthalten die Anhänge 1 und 2.

Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz

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