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4. Vereinheitlichung der Konzernstruktur in Europa

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Europaweit agierende Konzerne haben seit Inkrafttreten der SE-VO die Möglichkeit, ihre Konzernstrukturen zu vereinheitlichen. Da die SE in allen europäischen Mitgliedstaaten und den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen[29] zur Verfügung steht, besteht die Möglichkeit, sämtliche Konzerngesellschaften, die bisher in Rechtsformen nationaler Prägung existierten, in die Rechtsform der SE umzuwandeln bzw. neue Konzerngesellschaften originär als SE zu gründen. Damit können für die Konzerngesellschaften in sämtlichen Mitgliedstaaten nahezu einheitliche Satzungen und insbesondere einheitliche Leitungssysteme geschaffen werden. Durch diese Vereinheitlichung kann die Konzernlenkung effizienter gestaltet und ein erhebliches Kosteneinsparpotenzial geschaffen werden.

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Für eine effizientere Konzernlenkung[30] bietet sich insbesondere das monistische System an. Anders als beim weisungsunabhängigen Vorstand kann hier die auf die Konzernspitze ausgerichtete Leitung leichter durchgesetzt werden als beim dualistischen System der AG.

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