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5.1.1 Entschluss zur Gründung einer SE-Tochtergesellschaft
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Da das Verfahren zur Gründung einer SE-Tochtergesellschaft einen Gründungsplan nicht vorsieht, beginnt die Vorbereitungsphase mit dem Entschluss des Vorstands bzw. Verwaltungsrats der SE zur Gründung einer SE-Tochtergesellschaft.[489]