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1.2 Mitbestimmungsanfänge

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Unter dem Eindruck der Wirtschaftskrise der 30er Jahre erfolgte eine Reihe von markanten Eingriffen in das Aktienrecht des HGB, vor allem durch die Notverordnungen vom 19.9.1931[9] und vom 6.10.1931.[10] Bereits in den 20er Jahren waren durch das Betriebsrätegesetz vom 4.2.1920 und durch das Gesetz vom 15.2.1922 die ersten Mitbestimmungsregeln für die Aufsichtsräte der Aktiengesellschaften eingeführt worden. Beide Gesetze wurden später durch § 65 des Gesetzes zur Ordnung der Nationalen Arbeit vom 20.1.1934 aufgehoben.

1. Kapitel Geschichte und Zukunft des AktienrechtsIII. Bisherige Entwicklung des Aktienrechts in Deutschland › 2. AktG 1937

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