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3.2.1 Wiedervereinigung

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Mit dem am 3.10.1990 erfolgten Beitritt der neuen Bundesländer (ehemalige DDR) zum GG wurden diese Teil der BRD (Art. 1 Einigungsvertrag – EVertr. – vom 31.8.1990).[20] Gleichzeitig trat das GG in diesen Ländern sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bislang nicht galt, in Kraft (Art. 3, 4 EVertr.). Außerdem wurde in diesen Gebieten das im bisherigen Bundesgebiet gültige Bundesrecht wirksam, soweit es nicht in seinem Geltungsbereich auf bestimmte Länder oder Landesteile der BRD beschränkt war und soweit nicht durch den EVertr. etwas anderes bestimmt wurde (Art. 8 EVertr.).[21] Hierzu gehörte das Gesellschaftsrecht im weiteren Sinne, also insbesondere AktG, GmbHG, HGB, GWB, UmwG, KWG, KAGG, VAG und HypBankG.[22] Außerdem gehörte hierzu das gesamte Steuerrecht, also insbesondere EStG, KStG, UStG und UmwStG, und zwar mit Wirkung ab dem 1.1.1991.

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