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3.1 Ausgangslage

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Die nächste große Aktienrechtskodifikation in Deutschland war das Aktiengesetz vom 6.9.1965 (AktG 1965),[14] dem vor allem im Montanmitbestimmungsrecht und im Bereich der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der Gewinn- und Verlustrechnung (so genannte kleine Aktienrechtsreform vom 23.12.1959) wichtige Reformgesetze vorangegangen waren. Das AktG 1965 basierte wesentlich auf dem AktG 1937, enthielt aber auch bedeutsame Neuregelungen, u.a.:[15]

völlige Neugestaltung des Konzernrechts;
Verstärkung der Rechte der Hauptversammlung gegenüber der Verwaltung, jedoch Übertragung des Rechts der Feststellung des Jahresabschlusses auf Vorstand und Aufsichtsrat;
Betonung der Gesamtverantwortung des Vorstands;
verstärkte Verankerung von Minderheitsrechten und von Einzelrechten der Aktionäre;
Neufassung (Verfeinerung) der Gliederungsvorschriften für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung;
zusätzliche Verankerung von Erläuterungen, die im Geschäftsbericht enthalten sein müssen (z.B. Änderungen der Bewertungsmethoden);
Prüfungspflicht hinsichtlich des Geschäftsberichts.
Handbuch des Aktienrechts

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