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1. Kapitel Geschichte und Zukunft des Aktienrechts › I. Wesenselemente

I. Wesenselemente

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Die AG ist die Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), die kraft ihrer Struktur am besten geeignet ist, große Finanzmittel in kleinster Stückelung in Form von langfristigem, haftendem Eigenkapital auf den Kapitalmärkten aufzunehmen.[1] Die börsennotierte AG kann dank ihrer Flexibilität bei der Kapitalaufnahme am leichtesten die nötige Masse erreichen, die für globales Agieren und globale Präsenz erforderlich ist. Die AG gegenwärtiger Prägung ist ein Kind der industriellen Revolution.[2] Sie ist bedeutendes Adjuvans einer in der Menschheitsgeschichte einmaligen Schaffung von Wohlstand. Die Industrialisierung benötigte Kapital für Maschinen und Anlagen, und dazu bedurfte es Kapitalsammelstellen. Das konnten Banken sein, die Spareinlagen einsammelten und als Fremdkapital zur Verfügung stellten; das waren aber auch die Aktiengesellschaften, die sich mit Eigenkapital am Kapitalmarkt versorgen können. Die AG kann aber auch zu einer gerechten Vermögensverteilung, einer Teilhabe aller am Produktivvermögen und damit zu einer Aufhebung des Gegensatzes von Arbeit und Kapital beitragen. Wären alle unsere Großunternehmungen in privater Hand (wie etwa Bertelsmann), so könnte dies zu sozialen Spannungen und vermehrten Fragen der Verteilungsgerechtigkeit führen. Die börsennotierte AG hingegen eröffnet zumindest theoretisch die Möglichkeit der Beteiligung für Jedermann am Wachsen und Florieren unserer Wirtschaft.

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